Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz; Änderung
LGBLA_KA_20211222_111Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz – K-LVAG, LGBl. Nr. 62/1970, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 4 wird in der lit. f die Wort- und Zeichenfolge „, sowie“ durch einen Punkt ersetzt und entfällt die lit. g.
Dem § 1 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Keine Verwaltungsabgaben sind weiters für folgende Amtshandlungen zu entrichten:
Z 1: „99/2007“ durch „104/2019“;
Z 2: „2/2008“ durch „58/2018“ und
Z 3: „33/2013.“ durch „61/2018;“.
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