Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Aufhebung
LGBLA_KA_20211116_80Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; AufhebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund der § 4a und § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 183/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 14. Oktober 2021, Zl. 05-P-ALL-152/17-2021, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, LGBl. Nr. 72/2021, wird wie folgt aufgehoben:
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
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