Verordnung, mit der Tourismusregionen eingerichtet werden; Änderung
LGBLA_KA_20211001_69Verordnung, mit der Tourismusregionen eingerichtet werden; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 und Abs. 1a in Verbindung mit 36 Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 des Kärntner Tourismusgesetzes 2011 (K-TG), zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2020, wird verordnet:
Die Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der Tourismusregionen eingerichtet werden, LGBl. Nr. 97/2020, wird wie folgt geändert:
In § 1 Z 1 werden nach der Wortfolge „Spittal an der Drau“ ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge „Feldkirchen in Kärnten“ angefügt.
In § 1 Z 3 entfällt die Wortfolge „Feldkirchen in Kärnten“.
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