Bedienstetenschutz-Durchführungsverordnung; Änderung
LGBLA_KA_20210506_41Bedienstetenschutz-Durchführungsverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 23, 24 und 25 des Kärntner Bedienstetenschutzgesetzes 2005 – K-BSG, LGBl. Nr. 7/2005, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 56/2015, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung vom 20. Februar 2007 über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (K-BSDV), LGBl. Nr. 22/2007, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 112/2020, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift des § 11 wird die Jahreszahl „2020“ durch „2021“ ersetzt.
In § 11 Abs. 1 wird das Zitat „33 Abs. 5 sowie die Anhänge I/2020 bis VI/2020“ durch das Zitat „33 Abs. 5 bis 8 sowie die Anhänge I/2021, III/2021, V/2021 und VI/2021“ und das Zitat „Grenzwerteverordnung 2020“ durch das Zitat „Grenzwerteverordnung 2021“ersetzt.
In § 11c Abs. 1 wird das Zitat „§§ 1 bis 13“ durch das Zitat „§§ 1 bis 13, 14 Abs. 8“ ersetzt.
§ 13 Z 8 lautet:
§ 13 Z 12 lautet:
Im § 14 Abs. 8 wird in der Z 9 das Satzzeichen „.“ durch das Satzzeichen „;“ ersetzt und folgende Ziffern 10, 11 und 12 angefügt:
Im § 14 Abs. 10 wird in der Z 2 das Satzzeichen „.“ durch das Satzzeichen „;“ ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
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