Förderung des Ausbaus der beitragsfreien Kinderbetreuung; Änderung
LGBLA_KA_20210408_33Förderung des Ausbaus der beitragsfreien Kinderbetreuung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund des § 51b des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – K-KBBG, LGBl. Nr. 13/2011, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 117/2020, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung vom 5. November 2019, Zl. 06-ET4-29/2-2019, mit der Bestimmungen über die Förderung des Landes Kärnten zum schrittweisen Ausbau einer beitragsfreien Kinderbetreuung erlassen wurden, LGBl. Nr. 88/2019, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 48/2020, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „für die Dauer von maximal 11 Monaten (September 2020 – Juli 2021)“ durch die Wortfolge „für die Dauer von maximal 12 Monaten (September 2020 – inklusive August 2021)“ ersetzt.
Kinderbetreuungs-
einrichtung
Halbtags
Ganztags
Krippe und Kindertagesstätte
92 Euro
139 Euro
Kindergarten und Alterserweiterte Einrichtung
56 Euro
83 Euro
Kinder im verpflichtenden
Kindergartenjahr
85 Euro
28 Euro(zusätzlich, wenn die Betreuung länger als 7 Stunden täglich)
Tagesmütter/-väter
0,66 Euro pro Betreuungsstunde
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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