Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und in Kindertagesstätten; Änderung
LGBLA_KA_20210120_6Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und in Kindertagesstätten; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund der § 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 138/2020, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom 4. Jänner 2021, Zl. 06-ET4-39/3-2020, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und in Kindertagesstätten verfügt werden, LGBl. Nr. 1/2021, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 5/2021, wird wie folgt geändert:
„(7) Vorgaben des Bundes betreffend die Testung von Arbeitnehmern in elementaren Bildungseinrichtungen bleiben durch diese Verordnung unberührt.“
„(2) Diese Verordnung tritt am 7. Jänner 2021 in Kraft.“
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