Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Kärnten
LGBLA_KA_20201023_87Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in KärntenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2020, wird verordnet:
Die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden wird ausgeschrieben.
Als Wahltag wird Sonntag, der 28. Februar 2021, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 14. März 2021, bestimmt.
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26. Dezember 2020, bestimmt.
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