Öffnungszeiten in Bleiburg
LGBLA_KA_20200902_73Öffnungszeiten in BleiburgGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Die Verkaufsstellen dürfen in der Stadtgemeinde Bleiburg innerhalb des durch Ortstafeln nach der StVO gekennzeichneten Ortsgebietes „Bleiburg/Pliberk“ am Sonntag, dem 6. September 2020, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr offen gehalten werden.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.
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