Kärntner Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung; Änderung
LGBLA_KA_20200408_28Kärntner Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 9 Abs 1a des Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetzes – KLPG, LGBl. Nr. 31/1991, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2019, wird verordnet:
Die Kärntner Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung – KPGÜV, LGBl. Nr. 70/2015, wird wie folgt geändert:
Nach § 5 Abs 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:
„(5a) Abweichend von Abs. 5 behalten Prüfplaketten an Pflanzenschutzgeräten, die im Jahr 2019 den pflanzenschutzmittelrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben und die bis 30. Juni 2020 ablaufen oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits abgelaufen sind, ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020.“
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 außer Kraft.
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