Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung; Änderung
LGBLA_KA_20200115_2Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß § 2 BVG ÄmterLReg sowie gemäß § 4 Abs. 3 K-ALG wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GEA), LGBl. Nr. 56/2019, wird wie folgt geändert:
Die Zahl der Abteilungen, ihre Bezeichnungen und allfälligen Untergliederungen sowie die Aufteilung der Geschäfte auf diese werden in der Anlage festgesetzt.“
In der Anlage zu § 1 entfällt in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion die Wortfolge „Koordination des Einheitlichen Ansprechpartners und der Verbindungsstelle nach der Richtlinie 2006/123/EG;“.
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 3 – Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz nach dem Ausdruck „Gemeinderecht;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Haushaltsrecht der Gemeinden und der Gemeindeverbände;“ und nach dem Ausdruck „Grundstücksteilungsgesetz;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Kärntner Gratulationengesetz;“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 wird in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 4 – Soziale Sicherheit nach der Wortfolge „Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz“ die Wortfolge „, ausgenommen Assistenzleistungen in Schulen“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 wird in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege nach der Wortfolge „Bedienstete in den Landeskrankenanstalten und der KABEG;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Landesbeteiligungen an Rechtsträgern von Krankenanstalten;“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 wird in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 6 – Bildung und Sport die Wortfolge „Allgemeine Amtsbibliothek; Bibliothekswesen;“ durch die Wortfolge „Bibliothekswesen, ausgenommen die Juristische Amtsbibliothek;“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „Kärntner Landeskonservatorium;“.
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität nach der Wortfolge „Koordinationsstelle für gewerbliche Betriebsanlagen;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Koordination des Einheitlichen Ansprechpartners und der Verbindungsstelle nach der Richtlinie 2006/123/EG;“ und nach dem Ausdruck „Verkehrsdateninfrastruktur“ die Wortfolge „sowie Koordination der Graphenintegrationsplattform“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz nach der Wortfolge „Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems KAGIS;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Koordination in Angelegenheiten der Public Sector Information;“ sowie nach dem Ausdruck „Energiewirtschaft;“ in neuer Zeile der Ausdruck „Energielenkung;“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 9 – Straßen und Brücken nach dem Ausdruck „Landestankstellen;“ jeweils in neuer Zeile die Wortfolgen „Eisenbahnanlagen im Eigentum des Landes;“ sowie „Betreuung freier Seezugänge, soweit sie durch das Land wahrzunehmen ist;“ eingefügt und die Wortfolge „Kraftfahrzeugtechnik sowie die kraftfahrrechtlichen Aufgaben betreffend die Einzelgenehmigungen, die 10 km/h-Bescheinigungen und die ermächtigten Werkstätten;“ durch die Wortfolge „Kraftfahrzeugtechnik sowie die kraftfahrrechtlichen Aufgaben betreffend Einzelgenehmigungen, 10 km/h-Bescheinigungen, Bummelzüge und ermächtigte Werkstätten;“ ersetzt.
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau nach dem Ausdruck „Breitbandinfrastruktur;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Breitbandinitiative Kärnten GmbH;“ sowie nach der Wortfolge „Betriebsansiedelung und Betriebsentwicklung;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Kärntner Betriebsansiedelungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH;“ eingefügt.
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