Inhalt und Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche
LGBLA_KA_20191204_91Inhalt und Form der Anordnung zur Verbringung der LeicheGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß § 3 Absatz 5 des Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen (Kärntner Bestattungsgesetz – K-BStG), LGBl. Nr. 61/1971, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 61/2019, wird verordnet:
Für den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche wird die in der Anlage enthaltene Vorlage festgelegt.
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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