Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Völkermarkt; Änderung
LGBLA_KA_20190528_44Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Völkermarkt; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG und § 10 Abs. 5 K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 71/2018, wird auf Antrag der Gemeinde Gallizien verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Zl. 07-AL-GVB-63/13-2017, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf Behörden des Landes übertragen wird (Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Völkermarkt), LGBl. Nr. 39/2017, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Globasnitz“ die Wortfolge „wird ab 1. Juni 2019 von der Gemeinde Gallizien auf die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt übertragen.“ eingefügt.
(1)Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2)Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.