Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Klagenfurt-Land; Änderung
LGBLA_KA_20190528_42Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Klagenfurt-Land; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG und § 10 Abs. 5 K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 71/2018, wird auf Antrag der Gemeinde Techelsberg am Wörther See verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Zl. 07-AL-GVB-63/9-2017, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf Behörden des Landes übertragen wird (Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Klagenfurt-Land), LGBl. Nr. 35/2017, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Pörtschach am Wörthersee“ die Wortfolge „wird ab 1. Juni 2019 von der Gemeinde Techelsberg am Wörther See auf die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land übertragen.“ eingefügt.
(1)Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2)Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.
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