Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Villach-Land; Änderung
LGBLA_KA_20180705_45Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Villach-Land; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG und § 10 Abs. 5 K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 25/2017, wird auf Antrag der Gemeinde Ferndorf verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Zl. 07-AL-GVB-63/12-2017, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf Behörden des Landes übertragen wird (Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Villach-Land), LGBl. Nr. 38/2017, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Treffen am Ossiacher See“ die Wortfolge „wird ab 1. August 2018 von der Gemeinde Ferndorf auf die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land übertragen.“ eingefügt.
(1)Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2)Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.
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