Kärntner Rettungsbeitrags-Verordnung 2018
LGBLA_KA_20180626_42Kärntner Rettungsbeitrags-Verordnung 2018Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund des § 9 Abs. 4 des Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1992, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2015, wird verordnet:
Der Rettungsbeitrag 2018 zur Förderung anerkannter Rettungsorganisationen für die Erbringung der Leistungen des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes und der besonderen Hilfs- und Rettungsdienste in Kärnten wird mit 9,27 Euro festgesetzt und setzt sich aus einem Vorhaltungsbeitrag von 1,95 Euro und einem Verteilungsbeitrag von 7,32 Euro zusammen.
Diese Verordnung tritt am Tag, der der Kundmachung folgt, in Kraft.
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