Ausschreibung der Bürgermeisterwahl in den Gemeinden Berg im Drautal und Kappel am Krappfeld
LGBLA_KA_20180419_31Ausschreibung der Bürgermeisterwahl in den Gemeinden Berg im Drautal und Kappel am KrappfeldGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 23 Abs. 2 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 25/2017, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 25/2017, wird verordnet:
Die Wahl der Bürgermeister in den Gemeinden Berg im Drautal und Kappel am Krappfeld wird ausgeschrieben.
Als Wahltag wird Sonntag, der 24. Juni 2018, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl der Bürgermeister wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 08. Juli 2018, bestimmt.
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 22. April 2018 bestimmt.
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