Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017; Änderung
LGBLA_KA_20180124_8Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 (K-WBFG 2017), LGBl. Nr. 68/2017, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2018, wird wie folgt geändert:
§ 50 Abs. 4 lautet:
„(4) § 36 und § 40 dieses Gesetzes sind auf alle Anträge auf Wohnbeihilfe und auf bereits bewilligte Wohnbeihilfen für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2017 anzuwenden. Auf Anträge auf Wohnbeihilfe und auf bereits bewilligte Wohnbeihilfen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 2018 sind die vor dem 1. Jänner 2018 geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. § 38 Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes sind auch auf bewilligte Wohnbeihilfen anzuwenden, die einen Bewilligungszeitraum betreffen, der vor dem 1. Jänner 2018 liegt.“
Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
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