Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004; Änderung
LGBLA_KA_20180103_1Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Kärntner Landtag hat beschlossen:
Die Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 – K-AWO, LGBl. Nr. 17/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
§ 49 Abs. 2 erster Satz lautet:
„Den Mitgliedern des Verbandsrates, des Vorstandes und des Kontrollausschusses gebührt für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung teilgenommen haben, ein in der Geschäftsordnung des Abfallwirtschaftsverbandes festzusetzendes Sitzungsgeld.“
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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