Kärntner Grundstücksteilungsgesetz; Änderung
LGBLA_KA_20170804_51Kärntner Grundstücksteilungsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Grundstücksteilungsgesetz – K-GTG, LGBl. Nr. 3/1985, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
In § 2 Z 2 wird nach der Wortfolge „Bebauungsplan besteht“ die Wortfolge „ausgenommen eine Verringerung von Mindestabständen, wenn in einem vorhandenen Baubestand bereits Abstände verwirklicht sind, die von den Bestimmungen des Bebauungsplanes abweichen“ eingefügt.
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