Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
LGBLA_KA_20160801_52Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz – K-AFG, LGBl. Nr. 65/2015, geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 78/2015, wird wie folgt geändert:
Dieses Gesetz dient der Abwehr der Bedrohung und der Risiken aus durch Landesgesetz angeordneten Haftungen des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger gemäß dem Gesetz, mit dem die Auflösung der Kärntner Landesholding geregelt und das Kärntner Landesholding-Gesetz aufgehoben wird, sowie der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Landes und seiner ausgegliederten Rechtsträger sowie der Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden.“
„Er ist in das Firmenbuch einzutragen.“
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