Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
LGBLA_KA_20160518_31Kärntner Feuerwehrgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Feuerwehrgesetz – K-FWG, LGBl. Nr. 48/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
„Inhaltsverzeichnis
§
1 Aufgaben der Feuerwehren
2 Einteilung
3 Aufgaben der Gemeinde
4 Bildung und Auflösung
5 Organisation der Freiwilligen Feuerwehr
6 Organe der Feuerwehr im Gemeindebereich
7 Stützpunktfeuerwehren
8 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
8a Feuerwehrjugendgruppen
9 Bildung
10 Mitgliedschaft im Landesfeuerwehrverband
11 Einrichtung
12 Leitung der Betriebsfeuerwehr
13 Hilfeleistung in der Gemeinde
14 Zusammenschluss von Betriebsfeuerwehren
15 Einrichtung
16 Mitgliedschaft, Feuerwehrbuch
17 Organisation und Gliederung
18 Organe des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes
19 Aufgaben des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes und seiner Organe
19a Sitzungen
20 Beschlüsse
21 Stellvertreter
22 Satzung
23 Satzung für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren
24 Ausbildung, Beförderung, Feuerwehrfunk
24a Katastrophenhilfszüge
25 Dienstkleidung
25a Mindestausrüstung von Freiwilligen Feuerwehren
25b Förderung von Ausrüstungsgegenständen
26 Voranschlag und Rechnungsabschluss, Kosten für den Aufwand
27 Tätigkeitsbericht
28 Aufsichtsbestimmungen
29 Wahlabschnitt
30 Wahlausschreibung, Durchführung der Wahlen
31 Funktionsperiode
32 Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr
33 Wahl des Gemeindefeuerwehrkommandanten
34 Wahl des Abschnittsfeuerwehrkommandanten
35 Wahl des Bezirksfeuerwehrkommandanten
36 Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten
37 Wahl der Rechnungsprüfer
38 Abberufung, Nachwahlen
39 Wahlordnung
40 Allgemeines
41 Führung der Landesfeuerwehrschule
41a Besuch der Landesfeuerwehrschule
41b Landesbedienstete
42 Verpflichtung zur Hilfeleistung
43 Leitung der Einsatzarbeiten
44 Feuerwehrübungen
45 Ausrüstung der Feuerwehren
46 Gerätehäuser
47 Kosten für die Hilfeleistung
47a Kosten für Sachverständige
48 Kosten für die Ausrüstung und die Gerätehäuser
49 Kostentragung bei Waldbränden
50 Verdienstentgang
51 Kostentragung für die Landesfeuerwehrschule
52 Eigener Wirkungsbereich
52a Übertragener Wirkungsbereich des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes
53 Vollziehung
54 Strafbestimmungen
54a Verweisung
55 Übergangsbestimmungen
56 Inkrafttreten
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