Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2016
LGBLA_KA_20160113_3Tierseuchenfondsbeiträge für das Jahr 2016Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund des § 4 Kärntner Tierseuchenfondsgesetzes 1995 (K-TSFG), LGBl. Nr. 58, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird verordnet:
Für das Jahr 2016 wird der Tierseuchenfondsbeitrag für die Tierbestände in landwirtschaftlichen oder sonstigen Betrieben wie folgt festgelegt:
3,30 Euro
3,30 Euro
1,10 Euro
0,79 Euro
0,79 Euro
Mit der Einhebung der Tierseuchenfondsbeiträge ist am 16. März 2016 zu beginnen.
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