Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz; Änderung
LGBLA_KA_20151222_78Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz – K-AFG, LGBl. Nr. 65/2015, wird wie folgt geändert:
In § 15 Abs. 4 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die fernmündliche oder eine andere vergleichbare Form der Stimmabgabe einzelner Mitglieder ist zulässig.“
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