Kärntner Bautechnikverordnung; Änderung
LGBLA_KA_20150708_37Kärntner Bautechnikverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß § 51 der Kärntner Bauvorschriften, LGBl. Nr. 56/1985, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2015, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung vom 25. September 2012, mit der bautechnische Anforderungen an Gebäude und sonstige bauliche Anlagen festgelegt werden (Kärntner Bautechnikverordnung – K-BTV), LGBl. Nr. 97/2012, wird wie folgt geändert:
In § 1 erster Satz wird die Wortfolge „bis 50“ durch die Wortfolge „bis 50b“ ersetzt.
Nach § 1 Ziffer 13 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Ziffer 14 angefügt:
(1)Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2)Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.
(3)Mit dieser Verordnung wird umgesetzt:
Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. Nr. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.
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