Ausschreibung der Wahl der Gemeinderäte und Bürgermeister
LGBLA_KA_20140929_48Ausschreibung der Wahl der Gemeinderäte und BürgermeisterGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 85/2013, wird verordnet:
Die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden wird ausgeschrieben.
Als Wahltag wird Sonntag, der 1. März 2015, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 15. März 2015, bestimmt.
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 27. Dezember 2014 bestimmt.
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