Behandlungsgebühren und Arztgebühren an Krankenanstalten
LGBLA_KA_20140709_39Behandlungsgebühren und Arztgebühren an KrankenanstaltenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß §§ 60 Abs. 3 und 61 Abs. 2 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999, LGBl. Nr. 26/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2013, wird verordnet:
Die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 16. Dezember 2008, Zl. 14-Ges-53/8/2008, mit der die Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und die Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, LGBl. Nr. 93/2008 in der Fassung LGBl. Nr. 93/2013, wird wie folgt geändert:
In § 19 Abs. 3 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „acht“ ersetzt.
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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