LKF-, Pflege- und Anstaltsgebühren sowie Ambulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten; Änderung
LGBLA_KA_20140117_5LKF-, Pflege- und Anstaltsgebühren sowie Ambulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 60 Abs. 1, 58 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a sowie 56 Abs. 6 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999, LGBl. Nr. 26/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2013, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die LKF-, Pflege- und Anstaltsgebühren sowie die Ambulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens festgesetzt werden, LGBl. Nr. 92/2013, wird wie folgt geändert:
(1) Die Anstaltsgebühren gemäß § 1 Abs. 1 sowie bei Inanspruchnahme eines Einbettzimmers zusätzlich die Gebühr gemäß § 1 Abs. 3 werden bei der Durchführung der medizinischen Eingriffe in der Anlage, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, als pauschalierte Anstaltsgebühren festgesetzt. Die Höhe der pauschalierten Anstaltsgebühr ergibt sich durch Multiplikation der im § 1 Abs. 1 jeweils festgesetzten Anstaltsgebühr sowie gegebenenfalls zuzüglich der Gebühr für die Inanspruchnahme eines Einbettzimmers gemäß § 1 Abs. 3 mit dem für den jeweiligen Eingriff gemäß Anlage angeführten Multiplikator.
(2) Werden bei einer Operation mehrere der in der Anlage genannten Eingriffe durchgeführt, ist die pauschalierte Anstaltsgebühr des durchgeführten Eingriffs mit dem höchsten Multiplikator einzuheben.
(3) Wird der Patient während des stationären Aufenthalts zur Durchführung eines in der Anlage angeführten Eingriffs aus einem Grund anstaltsbedürftig, der
Allgemeines
Inhaltsangabe
B Eingriffe an den Blutgefäßen
D Eingriffe an den Bewegungsorganen
E Geburtshilfliche Eingriffe
F Eingriffe an den männlichen Geschlechtsorganen
G Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen
I Eingriffe an Haut, Unterhaut und Bindegewebe
N Eingriffe an Mundhöhle und Gesicht
Q Eingriffe an den Ohren
T Eingriffe am Verdauungstrakt und Abdomen
X Allgemeine Eingriffe
Organ-schema
Op-
Gruppe
Eingriff
Eingriff
Nr
Eingriff Text
Multiplikator
B
3
303
03
Operation von Varizen mit Crossektomie oder Stripping der Vena sphena magna pro Extremität
2,8
B
3
304
04
Operation von Varizen mit Crossektomie oder Stripping der Vena sphena parva pro Extremität
2,8
D
3
318
18
Operation bei Dupuytren’scher Kontraktur (ein Strahl, partielle Fasciektomie)
2,6
D
4
415
15
Operation bei Dupuytren’scher Kontraktur – totale Fasciektomie
2,6
D
4
416
16
Kartilaginäre Exostosenabmeißelung
2,6
D
5
502
02
Operation des Carpaltunnelsyndroms inclusive Neurolysen und Tendolysen
2,1
D
5
521
21
(A) Gelenk, Resektion einer Plica (als Zusatzeingriff siehe Gruppe III)
2,6
D
5
522
22
(B) Gelenk, Resektion eines Bandanteils (als Zusatzeingriff siehe Gruppe III)
2,6
D
5
523
23
(C) Gelenk, Resektion eines freien Körpers oder ahnlichem (als Zusatzeingriff siehe Gruppe III)
2,6
D
5
524
24
(D) Gelenk, Knorpelchirurgie (als Zusatzeingriff siehe Gruppe III)
2,6
D
5
525
25
(E) Gelenk, Teilsynovektomie (als Zusatzeingriff siehe Gruppe III)
2,6
D
5
527
27
(F) Gelenk, Pridie-Bohrung (als Zusatzeingriff siehe Gruppe III)
2,6
D
5
529
29
Gelenk, Meniskusresektion oder Teilresektion eines Meniskus (als Zusatzeingriff siehe Gruppe III)
2,6
E
3
301
01
Shirodkar, Cerclage
2,1
F
2
201
01
Circumcision
1,6
F
3
305
05
Hydrocelenoperation
3,0
G
3
302
02
Konisation oder Portioamputation
2,1
G
3
305
05
Uterus, Curettage mit/ohne Polyabtragung, mit/ohne Elektrokoagulation nach jeder Methode
2,1
I
6
601
01
Plastischer Ober- oder Unterlidersatz
2,1
N
2
202
02
Adenotomie
1,8
N
5
501
01
Retrograde Rekonstruktion der Tränenwege
2,1
Q
3
301
01
Paracentese mit Paukenabsaugung und Legen eines Paukenröhrchens
2,0
Q
4
404
04
Ohranlegeplastik
2,0
T
1
102
02
Incision eines periproctitischen Abszesses
2,8
T
2
201
01
Fissurektomie (ohne Sphinkterbeteiligung)
2,8
T
3
302
02
Fissurektomie mit Sphinkterbeteiligung
2,8
T
3
303
03
Incision, Lavage u. Drainage eines ischiorectalen Abszesses
2,8
T
4
402
02
Operation einer äußeren Hernie
3,5
T
4
420
20
Hämorrhoidektomie nach Milligan-Morgan, Parks. Longo
2,8
T
5
516
16
Verschluß einer Analfistel mit Verschiebelappenplastik
2,8
X
2
203
03
Entfernung von Kleinfragmentschrauben pro Zugang
2,3
X
3
302
02
Entfernung großer Schrauben und/oder Cerclagen pro Zugang
2,3
X
3
303
03
Plattenentfernung
2,3
Leistungen gemäß § 13 Abs. 1 bis 3 der Verordnung der Landesregierung, mit der die Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und die Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden
Extrakapsuläre Kataraktoperation mittels gesteuertem Saug-Späl-Verfahren
2,1
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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