Kärntner Aufzugsgesetz; Änderung
LGBLA_KA_20140110_3Kärntner Aufzugsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Aufzugsgesetz – K-AG, LGBl. Nr. 43/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 43/2012, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 lit. c lautet:
§ 1 Abs. 5 lit. b entfällt.
§ 3 Abs. 2 lautet:
„(2) Ausgenommen von Abs. 1 sind die §§ 15 und 16.“
§ 15 Abs. 2 lit. b Z 2 und 3 lautet:
§ 17 Abs. 2 und 3 lautet:
„(2) Eine Verweisung in diesem Gesetz auf eine der nachstehend angeführten Verordnungen ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:
(3)Änderungen der in Abs. 2 lit. c bis e angeführten Verordnungen sind von der Landesregierung mit Verordnung für verbindlich zu erklären, wenn diese Änderungen dem Stand der Technik iSd. § 5 Abs. 1 entsprechen.“
(1)Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2)Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.7.1998, S 37, idF der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998, ABl. Nr. L 217 vom 5.8.1998, S 18, und der Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006, ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006, S 81, unterzogen (Notifikationsnummer 2012/538/A).
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