Errichtung von Tourismusverbänden; Änderung
LGBL_KA_20131212_81Errichtung von Tourismusverbänden; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.12.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 81/2013 36. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund der §§ 9 Abs. 1 und 6 Abs. 3 sowie des § 12 Abs. 1 des Kärntner Tourismusgesetzes 2011 (K-TG), LGBl. Nr. 18/2012, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Kärntner Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl Nr. 95/2012, wird wie folgt geändert:
Im § 1 entfallen die Worte „St. Veit an der Glan“. Das Wort „Millstatt“ wird durch die Worte „Millstatt am See“ ersetzt. Die Worte „Schiefling am See“ werden durch die Worte „Schiefling am Wörthersee“ ersetzt. Das Wort „Seeboden“ wird durch die Worte „Seeboden am Millstätter See“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Mag. Dr. K a i s e r
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