Ausschreibung der Wahl des Bu?rgermeisters in der Marktgemeinde Lavamu?nd
LGBL_KA_20130726_50Ausschreibung der Wahl des Bu?rgermeisters in der Marktgemeinde Lavamu?ndGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.07.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 50/2013 23. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 65/2012, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung - K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 65/2012, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Lavamünd wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 17. November 2013, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 1. Dezember 2013, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26.?August 2013, bestimmt.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Mag. Dr. K a i s e r
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