Ruderregatta auf dem Völkermarkter Stausee; Fahrverbot fu?r Fahrzeuge und Schwimmkörper
LGBL_KA_20130712_44Ruderregatta auf dem Völkermarkter Stausee; Fahrverbot fu?r Fahrzeuge und SchwimmkörperGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.07.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/2013 20. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
08-SCH 55/3-2013, mit der auf der Drau der nördliche Bereich der Völkermarkter Bucht für die Durchführung
einer Ruderregatta vorbehalten wird
Aufgrund der §§ 17 Abs. 4 und 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:
§ 1
(1) Der Teil der Völkermarkter Bucht, dessen südwestliche Grenze eine Linie entlang der Völkermarkter Draubrücke vom Nordufer bis zur Flussmitte bildet und dessen südöstliche Grenze eine gerade Linie von der Flussmitte bei der Völkermarkter Draubrücke bis zum Nordufer der Einmündung des Haimburger Baches bildet, wird am Sonntag, den 18. August 2013, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr der Verwendung durch Fahrzeuge oder Schwimmkörper zur Durchführung der Veranstaltung „24. Völkermarkter Ruderregatta – Internationale Begegnung am Völkermarkter Stausee“ vorbehalten.
(2) In diese Gewässerteile dürfen, ausgenommen in Notfällen, nur Fahrzeuge oder Schwimmkörper einfahren, die dem Wassersport dienen, dem sie vorbehalten sind, ferner Fahrzeuge im Linienverkehr sowie die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge des Bundesheeres, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung, der Wasserbauverwaltung sowie des Rettungs-, Hilfeleistungs- und Feuerlöschdienstes (Sportzone gemäß § 17 Abs. 4 SchFG).
§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nicht nach anderen Verwaltungsvorschriften mit strengerer Strafe bedroht ist, gemäß § 42 des Schifffahrtsgesetzes bestraft.
Der Landeshauptmann:
Mag. Dr. K a i s e r
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.