„Ironman Austria 2013“; Fahrverbot fu?r Fahrzeuge und Schwimmkörper auf Teilen des Wörthersees
LGBL_KA_20130628_43„Ironman Austria 2013“; Fahrverbot fu?r Fahrzeuge und Schwimmkörper auf Teilen des WörtherseesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.06.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 43/2013 19. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
08-SCH-360/2-2013, mit der ein Teil des Wörthersees fu?r die Durch-fu?hrung des Schwimmbewerbes im Rahmen der Veranstaltung „IRONMAN Austria 2013“ vorbehalten wird
Aufgrund der §§ 17 Abs. 4 und 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:
§ 1
(1) Der su?döstliche Teil des Wörthersees, dessen nördliche Grenze eine gerade Linie vom su?dlichen Ende des Strandbades Krumpendorf bis zum nördlichen Ende des Strandbades Klagenfurt und dessen westliche Grenze eine gerade Linie vom Strandbad Kropfitsch in Krumpendorf bis zur Villa Schwarzenfels in Maiernigg bildet, einschließlich des Lendkanals bis zur Straßenbru?cke der Landesstraße B 70d (Harbacher Straße), wie in der Anlage dargestellt, wird am Sonntag, den 30. Juni 2013, in der Zeit von 6.00 Uhr bis 9.30 Uhr, der Verwendung durch Fahrzeuge oder Schwimmkörper zur Durchfu?hrung des Schwimmbewerbes der Veranstaltung „IRONMAN Austria 2013“ vorbehalten (Sportzone gemäß § 17 Abs. 4 SchFG).
(2) In diese Gewässerteile du?rfen, ausgenommen in Notfällen, nur Fahrzeuge oder Schwimmkörper einfahren, die der Durchfu?hrung der Veranstaltung dienen, ferner die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge des Bundesheeres, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung, der Wasserbauverwaltung sowie des Rettungs-, Hilfeleistungs- und Feuerlöschdienstes.
§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nicht nach anderen Verwaltungsvorschriften mit strengerer Strafe bedroht ist, gemäß § 42 des Schifffahrtsgesetzes bestraft.
Der Landeshauptmann:
Mag. Dr. Kaiser
Anlage
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