Referatseinteilung; Änderung
LGBL_KA_20120813_84Referatseinteilung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.08.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 84/2012 32. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 52/2011, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 3/2012, 25/2012 und 69/2012, wird wie folgt geändert:
Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung, Orts- und Regionalentwicklung einschließlich Förderprogramme;
Raumordnungskataster;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems
KAGIS;
Vom Jugendschutz: der Bereich Jugendkarte;
Von den fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes:
Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;
Kärntner Schulgesetz, mit Ausnahme des Schulbaufonds und der Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;
Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;
Förderung des Pflichtschulwesens;
Förderung der Lehrerfortbildung;
Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;
Schüler- und Studentenheime;
Schulstartgeld;
Stipendienwesen;
Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;
Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
Arbeitnehmerförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;
Arbeitsmarktförderungsprogramme;
Arbeitsstiftungen;
Lehrlingsförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;
Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;
Territorialer Beschäftigungspakt;
Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;
Erwachsenenbildung;
Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;
Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung;
Bergwacht;
Energieförderung, ausgenommen im Rahmen der Gewerbeförderung
oder der Wohnbauförderung;
Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes betroffen sind;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht
die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;
Jagd;
Rechtliche Angelegenheiten der Fischerei;
Landesfischereiinspektor.
Im Einvernehmen mit
Landesrat Mag. Achill RUMPOLD:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;
Im Einvernehmen mit
Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:
Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“
durch folgende Wortfolge ersetzt:
„Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Kurt SCHEUCH Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehrehrenzeichen;
Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung, Orts- und Regionalentwicklung einschließlich Förderprogramme;
Raumordnungskataster;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems
KAGIS;
Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;
Von den fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes:
Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;
Kärntner Schulgesetz hinsichtlich der Berufsschulen;
Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen;
Schüler- und Studentenheime;
Stipendienwesen;
Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
Arbeitnehmerförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;
Arbeitsmarktförderungsprogramme;
Arbeitsstiftungen;
Lehrlingsförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;
Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;
Territorialer Beschäftigungspakt;
Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;
Erwachsenenbildung;
Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;
Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung;
Bergwacht;
Energieförderung, ausgenommen im Rahmen der Gewerbeförderung
oder der Wohnbauförderung;
Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes betroffen sind;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;
Jagd;
Rechtliche Angelegenheiten der Fischerei;
Landesfischereiinspektor.
Im Einvernehmen mit
Landesrat Mag. Achill RUMPOLD:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;
Im Einvernehmen mit
Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:
Landeslehrer für Berufsschulen, ausgenommen für land- und forstwirtschaftliche, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“.
„Im Einvernehmen mit
Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH:
Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“
durch folgende Wortfolge ersetzt:
„Im Einvernehmen mit
Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter
Ing. Kurt SCHEUCH:
Landeslehrer für Berufsschulen, ausgenommen für land- und forstwirtschaftliche, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“
„Im Einvernehmen mit
Landesrat Mag. Christian RAGGER:
Landeslehrer, ausgenommen solche für Berufsschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“
„Landesrat Mag. Christian RAGGER
Wohnbauförderung;
Allgemeine Wohnbeihilfe;
Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;
Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;
Stadterneuerung;
Wohnraumbeschaffung;
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;
Miet- und Wohnrecht;
Hausbesorgerrecht;
Mindestsicherung einschließlich der Aufsicht über
Sozialhilfeverbände;
Angelegenheiten des Transparenzkontos;
Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;
Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen, ausgenommen der Bereich Jugendkarte;
Kärntner Pflegegeldgesetz;
Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;
Rettungswesen;
Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz;
Kinder- und Jugendanwaltschaft;
Kärntner Chancengleichheitsgesetz;
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;
Kärntner Antidiskriminierungsgesetz;
Kärntner Heimgesetz;
Opferhilfefonds;
Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;
Sozialplanung;
Sozialbetreuungsberufe;
Pflegeanwaltschaft;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;
Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Landesbaupreis;
Erstellung technischer Richtlinien;
Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;
Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;
Bau-Bürgerservice;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung;
Vergabewesen, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 9 des Amtes der Landesregierung fällt;
Ombudsstelle für Vergabewesen;
Normenwesen;
Luftbilddokumentation;
Kunst am Bau.“
durch folgende Wortfolge ersetzt:
„Landesrat Mag. Christian RAGGER Fachhochschulwesen und andere wissenschaftliche Institutionen;
Wohnbauförderung;
Allgemeine Wohnbeihilfe;
Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;
Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;
Stadterneuerung;
Wohnraumbeschaffung;
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;
Miet- und Wohnrecht;
Hausbesorgerrecht;
Mindestsicherung einschließlich der Aufsicht über
Sozialhilfeverbände;
Angelegenheiten des Transparenzkontos;
Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;
Kärntner Pflegegeldgesetz;
Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;
Rettungswesen;
Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz;
Kinder- und Jugendanwaltschaft;
Kärntner Chancengleichheitsgesetz;
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;
Kärntner Antidiskriminierungsgesetz;
Kärntner Heimgesetz;
Opferhilfefonds;
Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;
Sozialplanung;
Sozialbetreuungsberufe;
Pflegeanwaltschaft;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;
Kärntner Schulgesetz, soweit es nicht Berufsschulen betrifft, mit Ausnahme des Schulbaufonds und der Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;
Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;
Förderung des Pflichtschulwesens;
Förderung der Lehrerfortbildung;
Verwaltung der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;
Schulstartgeld;
Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;
Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Landesbaupreis;
Erstellung technischer Richtlinien;
Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;
Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;
Bau-Bürgerservice;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung;
Vergabewesen, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 9 des Amtes der Landesregierung fällt;
Ombudsstelle für Vergabewesen;
Normenwesen;
Luftbilddokumentation;
Kunst am Bau.
Im Einvernehmen mit
Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:
Landeslehrer, ausgenommen solche für Berufsschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
D ö r f l er
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