Regelung der Schifffahrt mit Fahrzeugen mit Elektromotoren auf Kärntner Seen; Änderung
LGBL_KA_20120619_53Regelung der Schifffahrt mit Fahrzeugen mit Elektromotoren auf Kärntner Seen; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.06.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/2012 21. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
E-Boote VO
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit §?37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes BGBl. I Nr.?62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom 19. April 2011, Zahl:
15Sch-20/115/2011, wird wie folgt geändert:
„(2) Die maximale Anzahl der Motorfahrzeuge der gewerbsmäßigen Schifffahrt mit Elektromotoren mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW – ausgenommen Vorrangfahrzeuge – wird auf dem Wörthersee mit 25, auf dem Ossiacher See mit 15, auf dem Millstätter See mit 15 und auf dem Weißensee mit 2 festgelegt. Diese sind unter der ersten Ordnungsziffer 1 des amtlichen Kennzeichens registriert.“
„(3) Die maximale Anzahl der privaten Motorfahrzeuge mit Elektromotoren mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW wird auf dem Wörthersee mit 500, auf dem Ossiacher See mit 30, auf dem Millstätter See mit 40 und auf dem Weißensee mit 0 festgelegt. Diese sind unter der ersten Ordnungsziffer 9 des amtlichen Kennzeichens registriert.“
„(4) Auf den Draustauseen und ihrem Oberwasser ist die Schifffahrt mit Fahrzeugen mit Elektromotoren bis 12 kW, vorbehaltlich der Verbotsbestimmung des § 1 Abs. 6 der Verordnung mit der die Schifffahrt auf Kärntner Seen geregelt wird (LGBl. Nr. 28/2002, in der jeweils geltenden Fassung) zugelassen. Diese sind unter der zweiten Ordnungsziffer 7 des amtlichen Kennzeichens registriert.“
„(5) Auf dem Afritzer See und dem Feldsee (Brennsee) ist die Schifffahrt mit je fünf Fahrzeugen mit Elektromotoren für Vermietzwecke (max. 500 W) und mit je 20 Fahrzeugen mit Elektromotoren für private Zwecke (max. 2,5?kW) zulässig.“
Der Landeshauptmann:
D ö r f l e r
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.