Referatseinteilung
LGBL_KA_20110617_52ReferatseinteilungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.06.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 52/2011 21. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:
§ 1
Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.
§ 2
Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.
§ 3
Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 1 (Kompetenzzentrum Landesamtsdirektion)/Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung.
§ 4
(1) Soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt, tritt die gegenständliche Verordnung mit 1. Juli 2011 in Kraft; mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 35/2010, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 70/2010, außer Kraft.
(2) Die Referatsaufteilung in den Angelegenheiten „Von der Hochtechnologie: die Forschung und Entwicklung in den Bereichen alternative Mobilität und erneuerbare Energien“ und „Hochtechnologie einschließlich informationstechnologischer Leitprojekte sowie technologische Einrichtungen und Zentren, ausgenommen die Forschung und Entwicklung in den Bereichen alternative Mobilität und erneuerbare Energien“ gemäß der Anlage zu § 1 dieser Verordnung wird mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung begründet und ersetzt die bisherige Aufteilung der Angelegenheit „Hochtechnologie und technologische Einrichtungen und Zentren“ gemäß der Anlage zu § 1 der Verordnung LGBl. Nr. 35/2010, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 70/2010.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dörfler
(Anlage zu § 1 )
Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER
Innerer Dienst;
Geschäftseinteilung;
Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung;
Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung;
Bezüge und Pensionen der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates;
LAD-Konferenz;
LH-Konferenz;
Verkehr mit der Verbindungsstelle der Bundesländer;
Verkehr mit dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof;
Personal- und Amtsorganisation;
Amtsinspektion;
Amtsgebäudeverwaltung;
Amtswirtschaftsstelle;
Dienstreisenstelle;
Fuhrpark;
Informations- und Kommunikationstechnologie;
Rechtliche Angelegenheiten des E-Government;
Datenschutz;
Innerbetriebliches Berichtswesen;
Controlling;
Finanzkoordination für das Aufgabengebiet der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung;
Zivilrecht, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fällt;
Repräsentation;
Auszeichnungen und Titel, ausgenommen Feuerwehrehrenzeichen;
Kärntner Landessymbolegesetz;
Informationswesen, ausgenommen Umweltinformation;
Landespressedienst;
Kärntner Landeszeitung;
Regierungsmarketing und Medienarbeit;
Landesstelle für Statistik;
Landes-Bürgerservice einschließlich Bürgerbüro des Landeshauptmannes, ausgenommen Kärntner Unternehmerservice;
Koordination des Einheitlichen Ansprechpartners und der Verbindungsstelle nach der Richtlinie 2006/123/EG;
Dokumentationsstelle für Zeitgeschichte;
Allgemeine Beziehungen zu Ländern und Regionen, einschließlich
der Einrichtungen des Landes Kärnten vor Ort;
Kärntner EVTZ-Gesetz;
Volksgruppenbüro;
Angelegenheiten der Auslandsösterreicher;
Telekommunikation und Telematik;
Rechtliche Angelegenheiten der Kärntner Verwaltungsakademie;
Fachaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;
Sammlungsgesetz;
Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung;
Kärntner Nothilfswerk;
Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung, soweit sie
nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;
Zivildienstgesetz;
Flüchtlingswesen einschließlich Grundversorgung;
Wahlen (Allgemeine Vertretungskörper; Europäisches Parlament;
Bundespräsident; Bürgermeister-Direktwahlen; gesetzliche berufliche Vertretungen);
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, ausgenommen Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Wählerevidenz;
Volksabstimmungen;
Volksbegehren;
Volksbefragungen;
Registerzählungsgesetz;
Schöffenlisten;
Staatsbürgerschaft;
Personenstandsangelegenheiten;
Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz;
Fremdenrecht;
Kultusangelegenheiten;
Angelegenheiten des Verfassungsdienstes (Bundesverfassung;
Landesverfassung; Landesgesetzgebung; Wiederverlautbarungen;
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG; Staatsverträge gemäß Art. 16 B-VG; Deregulierung; Geschäftsordnung der Landesregierung;
Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung; Begutachtungen betreffend Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Bundes, Entwürfe für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, Normentwürfe im Rahmen der europäischen Integration, sonstige Normentwürfe; Notifikationen betreffend Entwürfe technischer Vorschriften im Gesetzesrang, Beihilfen im Gesetzesrang, Umsetzungsmaßnahmen im Gesetzesrang im Rahmen der europäischen Integration; Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 138, 138a, 139, 139a, 140, 142 und 143 B-VG; Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern; Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 144 B-VG; Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, soweit sie nicht eine Angelegenheit des Verfassungsdienstes sind; Verfahren vor Gerichten im Rahmen der europäischen Integration und vor internationalen Gerichten, soweit Gesetze betroffen sind; Mitwirkung in sonstigen Verfahren vor Gerichten im Rahmen der europäischen Integration und vor internationalen Gerichten; Redaktion des Landesgesetzblattes; Kärntner Landesrechtssammlung; Juristische Amtsbibliothek; Allgemeine Rechtsangelegenheiten);
Alle Angelegenheiten, die nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;
Auslösung des Konsultationsmechanismus;
Staatsgrenze;
Landesgrenze;
Bezirksgrenzen;
Gerichtssprengelgrenzen;
Kindergarten- und Hortwesen;
Von der Jugendwohlfahrt: die Bereiche Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;
Kindergartenfondsgesetz, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Familienfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Familienförderung;
Kärntner Babygeld;
Kärntner Seniorengesetz;
Sportwesen;
Kärntner Schischulgesetz;
Kärntner Berg- und Schiführergesetz;
Förderung alpiner Vereinigungen;
Angelegenheiten der Schisicherheit;
Pisten- und Loipengütesiegel;
Allgemeine Amtsbibliothek;
Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen, ausgenommen der Landesstraßenverwaltung; Lärmschutz an diesen Straßen;
Kraftfahrlinien;
Kraftfahrwesen hinsichtlich Transportbewilligungen, wenn durch die Ladung Grenzwerte überschritten werden, ausgenommen für Anbaugeräte selbstfahrender Arbeitsmaschinen; Bewilligungen von Blaulicht und Warnvorrichtungen, Kennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Angelegenheiten des XI., XII. und XIII. Abschnittes des Kraftfahrgesetzes; rechtliche Angelegenheiten des Kraftfahrwesens, sofern eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig ist;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen,
ausgenommen Betriebsanlagenverfahren;
Personen- und Güterverkehr;
Gelegenheitsverkehr;
Straßenverkehrsrecht;
Verkehrsplanung, einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr (Verkehrsverbund);
Verwaltung der Beteiligung des Verkehrsverbundes;
Verkehrsstatistik;
Angelegenheiten der Verkehrssicherheit;
Arbeitnehmerförderung und Lehrlingsförderung hinsichtlich der Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;
Pendlerförderung;
Rechtliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes,
einschließlich der Enteignungen für Eisenbahnen;
Rechtliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten des VIII. Teiles des Luftfahrtgesetzes;
Campingwesen;
Von der Hochtechnologie: die Forschung und Entwicklung in den Bereichen alternative Mobilität und erneuerbare Energien;
Lawinenwarndienst;
Vom Kraftfahrwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt:
Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie Kfz-Überprüfungen in den Kfz-Prüfstellen;
Projektierung, Bau und Erhaltung der Landesstraßen sowie der Brücken und Sonderbauwerke im Zuge dieser Straßen;
Bauliche Umweltschutzmaßnahmen an Landesstraßen;
Bau und Erhaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen;
Projektierung und Bau überregionaler Radwege;
Rechtliche Angelegenheiten der Landesstraßenverwaltung;
Unfallstatistik und Verkehrszählung betreffend Landesstraßen;
Straßen- und Brückendatenbank;
Tunnelüberwachung;
Straßenbauämter, Straßenmeistereien, Brückenmeisterei;
Straßenbauhöfe;
Landestankstellen;
Boden- und Baustoffprüfung;
Länderkoordination der Forschungsgemeinschaft „Straße und Verkehr“;
Vermessungswesen.
Im Einvernehmen mit Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:
Preisrecht;
Konsumentenschutz;
Produktsicherheit.
Im Einvernehmen mit Landesrat Mag. Dr. Josef MARTINZ:
Referatseinteilung.
Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH Fachhochschulwesen und andere wissenschaftliche Institutionen;
Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehrehrenzeichen;
Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung, Orts- und Regionalentwicklung einschließlich Förderprogramme;
Raumordnungskataster;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems
KAGIS;
Vom Jugendschutz: der Bereich Jugendkarte;
Von den fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes:
Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;
Kärntner Schulgesetz, mit Ausnahme des Schulbaufonds und der Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;
Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;
Förderung des Pflichtschulwesens;
Förderung der Lehrerfortbildung;
Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;
Schüler- und Studentenheime;
Schulstartgeld;
Stipendienwesen;
Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;
Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
Arbeitnehmerförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;
Arbeitsmarktförderungsprogramme;
Arbeitsstiftungen;
Lehrlingsförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;
Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;
Territorialer Beschäftigungspakt;
Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;
Erwachsenenbildung;
Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;
Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung;
Bergwacht;
Energieförderung, ausgenommen im Rahmen der Gewerbeförderung
oder der Wohnbauförderung;
Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes betroffen sind;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;
Jagd;
Rechtliche Angelegenheiten der Fischerei;
Landesfischereiinspektor.
Im Einvernehmen mit Landesrat Dr. Josef MARTINZ:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;
Im Einvernehmen mit Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:
Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).
Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Dr. Peter KAISER Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Berufsvertretungen auf diesem Gebiet;
Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten, ausgenommen Angelegenheiten der Anstaltsordnungen;
Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz, soweit nicht die Bestellung der Mitglieder der Expertenkommission der KABEG betroffen ist;
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;
Krankenhaus-Bedarfsplanung;
Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen;
Angelegenheiten der nichtärztlichen Gesundheitsberufe,
insbesondere der Ausbildung und Berufsausübung;
Institut für Sportmedizin;
Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;
Aufsicht über Sozialversicherungsträger;
Arbeitnehmerschutz;
Ausländerbeschäftigung;
Mindestlohntarife;
Landarbeitsrecht;
Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildung einschließlich
der Aufsicht über die Land- und Forstwirtschaftliche
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;
Aufsicht über die Landarbeiterkammer;
Opferfürsorge;
Heilvorkommen und Kurorte;
Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
Kriegsgräberfürsorge;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen
der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;
Medizinisch-fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;
Medizinisch-fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;
Lebensmittelrecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallen;
Fachliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes;
Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;
Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des
jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;
Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;
Sanitäre Aufsicht;
Lebensmittelaufsicht, einschließlich der Kontrolle des
biologischen Landbaues;
Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten;
Umweltmedizin;
Patientenanwaltschaft;
Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;
Sachverständigendienst für Medizinprodukte;
Angelegenheiten der medizinischen Prävention;
Gesundheitsplanung;
Medizinisches Krisenmanagement.
Landesrat Mag. Dr. Josef MARTINZ
Tourismuswesen, soweit es nicht Abgaben betrifft;
Verbindungsbüro der Kärntner Landesregierung in Brüssel;
Koordination der Angelegenheiten der europäischen Integration;
EU-Programmkoordination;
Entwicklungszusammenarbeit;
Alpen-Adria-Geschäftsstelle Kärnten einschließlich Generalsekretariat der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria;
Wirtschaftspolitischer Beirat;
Gemeinderecht;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Gemeindeaufsicht, soweit sie nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Aufsicht über die Verwaltungsgemeinschaften;
Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;
Überprüfung ortspolizeilicher Verordnungen;
Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetz;
Kärntner Prostitutionsgesetz;
Grundstücksteilungsgesetz;
Bezüge und Pensionen der Gemeindeorgane;
Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Schulgemeindeverbände;
Dienstrecht der Bediensteten von Gemeindeverbänden, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Gemeindestraßen und Verbindungsstraßen;
Gemeindeabgaben einschließlich der Überprüfung von
Verordnungen;
Verfahrensrecht hinsichtlich Gemeindeabgaben;
Gemeinde-Kommissionsgebühren;
Bedarfszuweisungen;
Strukturmittel für neu entstandene Gemeinden;
Kärntner Schulbaufonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Kärntner Regionalfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Wegefreiheit im Berglande;
Koordination in Angelegenheiten alpiner Wanderwege;
Kärntner Gemeindenetz (CNC-Gemeinden);
Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Redaktion des Kärntner Gemeindeblattes;
Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen;
Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich des Tierseuchenfonds und der Fleischuntersuchungsgebühren;
Fachliche Angelegenheiten des Tierschutzes, ausgenommen die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;
Fachliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Veterinäre Aufsicht über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung;
Geschäftsstelle des Tierseuchenfonds;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
hinsichtlich des Betriebsanlagenverfahrens;
Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Gewerbewesen einschließlich der Gewerbeförderung, ausgenommen
Kärntner Unternehmerservice;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Koordinationsstelle für gewerbliche Betriebsanlagen;
Ingenieure und Ziviltechniker;
Wirtschaftstreuhänder;
Rechtliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;
Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;
Veranstaltungswesen;
Totalisateure und Buchmacher;
Glücksspielgesetz;
Privatzimmervermietung;
Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;
Patentrecht;
Kartellrecht;
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;
Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;
Außenhandel;
Devisengesetz;
Mineralrohstoffgesetz;
Rohstofflenkung;
Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;
Eichwesen;
Wäge- und Messanstalten;
Beschussgesetz;
Marken- und Musterschutz;
Fachliche Angelegenheiten der Landwirtschaft einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU;
Landwirtschaftsförderung, ausgenommen die Energieförderung und an juristische Personen übertragene Förderungsmaßnahmen;
Aufsicht über juristische Personen hinsichtlich übertragener Förderungsmaßnahmen;
Gemeinsame Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaftsförderung;
Förderung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes;
Landwirtschaftsbericht;
Landesagrarbauhof;
Fachliche Angelegenheiten der Ent- und Bewässerung
(Landeskultureller Wasserbau) einschließlich der Förderung;
Agrarhistorisches Museum Ehrental;
Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz;
Fortbildung der Landeslehrer für land- und
forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;
Beihilfen für Schüler an land- und forstwirtschaftlichen
Berufs- und Fachschulen;
Landeseigene landwirtschaftliche Schulgüter;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Forstwesens einschließlich der forstlichen Raumplanung, des forstlichen Umweltschutzes und des Forstaufsichtsdienstes;
Förderungen auf dem Gebiet des Forstwesens einschließlich der Forstaufschließung;
Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich des Tierseuchenfonds und der Fleischuntersuchungsgebühren;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;
Landwirtschaftsrecht einschließlich phytosanitärer Vorschriften;
Rechtliche Angelegenheiten der Bodenreform (Flurverfassung;
Güter- und Seilwege; Wald-, Weide- und Felddienstbarkeiten;
landwirtschaftliches Siedlungswesen);
Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;
Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;
Alminspektor;
Grundverkehr;
Geschäftsstelle der Grundverkehrslandeskommission;
Kärntner Chemikaliengesetz;
Rechtliche Angelegenheiten des Bienenwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen
Marktordnung und der Lebensmittelbewirtschaftung;
Weingesetz;
Kärntner Weinbaugesetz;
Rechtliche Angelegenheiten des Buschenschankwesens;
Aufsicht über die Landwirtschaftskammer.
Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER:
Referatseinteilung.
Im Einvernehmen mit Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung.
Im Einvernehmen mit Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:
Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz; Stellenpläne;
Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Personalvertretung;
Objektivierung; Bedienstetenschutz;
Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fällt), ausgenommen Landeslehrer;
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;
Sonderbedarfszuweisungen;
Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz, soweit die Bestellung der Mitglieder der Expertenkommission der KABEG betroffen ist;
Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).
Landesrat Mag. Harald DOBERNIG
Lohn- und Gehaltsverrechnung der Landesbediensteten, Landeslehrer und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, sonstiger Personen; Reisegebühren- und Fahrtkostenzuschussberechnung;
Landes-Bürgerservice hinsichtlich Kärntner Unternehmerservice;
Bundesfinanzen;
Landesfinanzen;
Landesvermögen;
Landesbeteiligungen, ausgenommen am Verkehrsverbund;
Landesvoranschlag;
Landesrechnungsabschluss und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, Rechnungsabschlüsse sonstiger Rechtsträger;
Buchhaltungs- und Rechnungsdienst einschließlich der Nachprüfung für die Gebarung des Landes und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, sonstiger Rechtsträger;
Konkurrenzgebarung;
Dienstliche Fortbildung auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes einschließlich der Nachprüfung;
Landeshaftungen;
Zustimmung zu Kreditfreigaben;
Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land
nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich verpflichtet ist;
Landesabgaben;
Verfahrensrecht hinsichtlich Landesabgaben;
Überwachungsgebühren;
Landes-Kommissionsgebühren;
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds;
HYPO Alpe-Adria-Bank AG;
Kärntner Landesholding;
Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit;
Landesfonds, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fallen;
Finanzaufsicht über öffentlich-rechtliche Fonds und Anstalten sowie über Landesbetriebe, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fällt;
Bevollmächtigung von Vertretern des Landes für Generalversammlungen und Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften durch den Landesfinanzreferenten;
Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fällt;
Klubfinanzierungsgesetz;
Parteienförderung;
Presseförderung;
Zentrales Budget- und Finanzcontrolling;
Bauliche Koordinationsaufgaben zwischen dem Land und der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH;
Alle finanziellen Angelegenheiten, die nicht mit Angelegenheiten verbunden sind, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fallen;
Von den rechtlichen Angelegenheiten der Krankenanstalten:
Angelegenheiten der Anstaltsordnungen;
Kärntner Gesundheitsfonds;
Kultur- und Kunstangelegenheiten;
Förderung von Wissenschaft, Kultur und Kunst;
Denkmalschutz;
Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen;
Filmbewertung;
Kulturaustausch;
Kulturelle Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe;
Redaktion der Kärntner Kultur-Zeitschrift;
Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Landesarchivs;
Fachaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;
Rechtliche Angelegenheiten des Landesmuseums für Kärnten;
Fachaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;
Museum Moderner Kunst Kärnten;
Landesgalerie/Artothek;
Galerie Kärnten;
Landesausstellungen (Ausstellungs- und Projektmanagement);
Kärntner Landeskonservatorium;
Kärntner Landesmusikschulwerk;
Angelegenheiten der Volkskultur und des Brauchtums;
Hochtechnologie einschließlich informationstechnologischer Leitprojekte sowie technologische Einrichtungen und Zentren, ausgenommen die Forschung und Entwicklung in den Bereichen alternative Mobilität und erneuerbare Energien.
Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER:
Preisrecht;
Konsumentenschutz;
Produktsicherheit.
Im Einvernehmen mit Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH:
Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).
Im Einvernehmen mit Landesrat Mag. Dr. Josef MARTINZ:
Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz; Stellenpläne;
Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Personalvertretung;
Objektivierung; Bedienstetenschutz;
Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fällt), ausgenommen Landeslehrer;
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;
Sonderbedarfszuweisungen;
Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz, soweit die Bestellung der Mitglieder der Expertenkommission der KABEG betroffen ist;
Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).
Landesrätin Dr.in Beate PRETTNER
Frauenberatung;
Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz;
Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;
Umweltlabor;
Abfallwirtschaftsrecht ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;
Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;
Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der
wasserwirtschaftlichen Planung;
Geschäftsstelle der Stiftung „Wasser für Kärnten“;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Binnen- und Seeschifffahrt;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;
Führung des Wasserbuches;
Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;
Hydrographie;
Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;
Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Geodateninfrastruktur-Koordinierungsstelle;
Energiewirtschaft;
Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;
Gas- und Elektrizitätswesen;
Starkstromwegerecht;
Ökostromgesetz;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;
Emissionszertifikategesetz;
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;
Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Umweltschutzes betroffen sind;
Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen, betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen Zustand der Gewässer;
Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst und Talsperrenaufsicht;
Kärntner Institut für Seenforschung;
Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden
Stoffen;
Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich
der Förderung;
Abfallwirtschaftliche Dokumentation;
Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;
Luftgüteüberwachung;
Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;
Klärschlammregister;
Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft;
Biozid-Produkte-Gesetz;
Umweltinformation, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet
einer anderen Abteilung als der Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung fällt;
Umweltberatung;
Fachliche Angelegenheiten der Fischerei;
Geologie;
Geologisches Informationssystem;
Rohstoff- und Energieforschung;
Sachverständigendienst für Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Sicherheitstechnik, Kraftfahrtechnik, Schwingungstechnik, Schalltechnik mit Ausnahme der Belange des Straßen- und Schienenverkehrs, Elektrotechnik mit Ausnahme der Medizinprodukte;
Technisch-fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Technisch-fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;
Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;
Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;
Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Kraftfahrwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt, ausgenommen Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie Kfz-Überprüfungen in den Kfz-Prüfstellen;
Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;
Beförderung gefährlicher Güter;
Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);
Klimastrategie;
Kärntner Institut für Klimaschutz;
Landeswasserbauhof.
Landesrat Mag. Christian RAGGER
Wohnbauförderung;
Allgemeine Wohnbeihilfe;
Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;
Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;
Stadterneuerung;
Wohnraumbeschaffung;
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;
Miet- und Wohnrecht;
Hausbesorgerrecht;
Mindestsicherung einschließlich der Aufsicht über
Sozialhilfeverbände;
Angelegenheiten des Transparenzkontos;
Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;
Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen, ausgenommen der Bereich Jugendkarte;
Kärntner Pflegegeldgesetz;
Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;
Rettungswesen;
Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz;
Kinder- und Jugendanwaltschaft;
Kärntner Chancengleichheitsgesetz;
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;
Kärntner Antidiskriminierungsgesetz;
Kärntner Heimgesetz;
Opferhilfefonds;
Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;
Sozialplanung;
Sozialbetreuungsberufe;
Pflegeanwaltschaft;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;
Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Landesbaupreis;
Erstellung technischer Richtlinien;
Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;
Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;
Bau-Bürgerservice;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung;
Vergabewesen, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 9 des Amtes der Landesregierung fällt;
Ombudsstelle für Vergabewesen;
Normenwesen;
Luftbilddokumentation;
Kunst am Bau.
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