Anpassung der Höhe des Förderbeitrages für den Landesmusikschulaufwand
LGBL_KA_20110131_6Anpassung der Höhe des Förderbeitrages für den LandesmusikschulaufwandGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.01.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/2011 3. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Kärntner Landesmusikschul-Förderbeitragsgesetzes - K-LMFG, LGBl. Nr. 92/2005, wird verordnet:
Artikel I
Die Höhe des Förderbeitrages für den Landesmusikschulaufwand wird dahingehend angepasst, dass an die Stelle des in § 2 Abs. 1 des Kärntner Landesmusikschul-Förderbeitragsgesetzes - K-LMFG, LGBl. Nr. 92/2005, genannten Betrages von 1,25 Euro ein Förderbeitrag von 1,40 Euro für eine Radio-Empfangseinrichtung und an die Stelle des dort genannten Betrages von 3,45 Euro ein Förderbeitrag von 3,70 Euro für eine Fernseh-Empfangseinrichtung tritt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. April 2011 in Kraft.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dörfler
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