Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999; Änderung
LGBL_KA_20100930_75Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.09.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 75/2010 33. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 124/2009, beschlossen:
Die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 – K-KAO, LGBl. Nr. 26/1999, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 74/2010, wird wie folgt geändert:
„(6) Der Beitrag gemäß Abs. 5 wird von den Trägern der Krankenanstalten eingehoben und zur Entschädigung nach Schäden, die durch die Behandlung in dieser Krankenanstalt entstanden sind, verwendet, wenn
„(1a) Der Betriebsabgang der nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz eingerichteten Schulen sowie der nach dem Gesetz über die gehobenen medizinischtechnischen Dienste eingerichteten Akademien ist zu 30 Prozent auf die Gemeinden umzulegen. Weiters haben die Gemeinden für die ab Oktober 2010 beginnenden FH-Studiengänge nach dem MTD-Gesetz und dem Hebammengesetz jährlich einen Pauschalbetrag von € 511.000,-- an das Land zu leisten. Der Pauschalbetrag gemäß dem zweiten Satz deckt auch die Beitragsleistung für die auslaufenden MTD-Akademien. Die Umlage und der Pauschalbetrag werden nach Maßgabe des Abs. 4 ab Jahresmitte bis zum Jahresende in sechs monatlichen Teilbeträgen von den Ertragsanteilen der Gemeinden einbehalten.“
3.§ 75 Abs. 1 erster Satz lautet:
„Eine von einer physischen Person betriebene private Krankenanstalt, die nach dem Tode des Inhabers im Erbwege auf den überlebenden Ehegatten, dem eingetragenen Partner oder auf Nachkommen übergeht, kann für Rechnung des überlebenden Ehegatten, des eingetragenen Partners oder für Rechnung der Nachkommen bis zu deren Großjährigkeit aufgrund der dem Inhaber erteilten Bewilligung (§ 15), durch einen ärztlichen Leiter (§ 26 Abs. 2) fortbetrieben werden.“
Der Präsident des Landtages:
Lobnig
Der Landeshauptmann-Stellvertreter:
Dr. Kaiser
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