Europaschutzgebiet Ratschitschacher Moor
LGBL_KA_20090528_30Europaschutzgebiet Ratschitschacher MoorGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.05.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 30/2009 15. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund des § 24a des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002, LGBl. Nr. 79/2002, idF LGBl. Nr. 63/2005 und LGBl. Nr. 103/2005, sowie des § 2a Abs. 1 und 2 des Kärntner Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 25/1986, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:
§ 1
Schutzgebiet
(1) Das Gebiet des Ratschitschacher Moores östlich von Völkermarkt bei St. Peter am Wallersberg wird zum Europaschutzgebiet „Ratschitschacher Moor“ erklärt.
(2) Das Europaschutzgebiet „Ratschitschacher Moor“ umfasst Gebietsteile der Stadtgemeinde Völkermarkt (politischer Bezirk Völkermarkt) und ist innerhalb der im Abs. 3 umschriebenen Grenzen in der Katastralgemeinde St. Peter am Wallersberg gelegen.
(3) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der planlichen Darstellung (Maßstab 1:4000 – DIN A3) vom August 2008 (Datum Bearbeitungsstand) festgelegt. Diese planliche Darstellung ist wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegt bei der für rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes zuständigen Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung und bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt sowie bei der Stadtgemeinde Völkermarkt während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
§ 2
Erhaltungsziele
Diese Verordnung dient der Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Europaschutzgebiet Ratschitschacher Moor vorkommenden Schutzgüter gemäß Anhängen I und II der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). Die Schutzgüter sind in der Anlage aufgelistet.
§ 3
Schutzbestimmungen
Im Europaschutzgebiet sind folgende Eingriffe untersagt:
§ 4
Ausnahmen von den Schutzbestimmungen
Von den Schutzbestimmungen nach § 3 sind ausgenommen:
§ 5
Ausnahmebewilligungen
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann auf Ansuchen im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten des § 3 bewilligen, soweit diese Maßnahmen den Erhaltungszielen nach § 2 nicht widersprechen und keine erhebliche Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes zu erwarten ist.
(2) Als Maßnahmen, die einer Bewilligung im Sinne des Abs. 1 zugänglich sind, werden insbesondere festgelegt:
§ 6
Kennzeichnung des Schutzgebietes
Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Ratschitschacher Moor“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
§ 7
Strafen
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach § 67 des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002 bestraft.
Der Landeshauptmann:
D ö r f l e r
Der Landesamtsdirektor i.V.:
Dr. P l a t z e r
Anlage:
Schutzgüter sind folgende natürliche Lebensräume und Tierarten.
Tier- und Pflanzenarten der FFH-Richtlinie der Anhänge II und IV im Gebiet:
Code Nr. Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
1013
Vierzähnige Windelschnecke
Vertigo geyeri
1014
Schmale Windelschnecke
Vertigo angustior
1078
Russischer Bär
Callimorpha quadripunctaria
1167
Alpenkammmolch
Triturus carnifex
1193
Gelbbauchunke
Bombina variegata
1324
Großes Mausohr
Myotis myotis
1903
Glanzstendel
Liparis loeselii
Lebensräume nach der FFH-RL Anhang I-Habitate:
Code Nr. Lebensraumtyp
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen
Böden (Molinion caeruleae)
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis
alpinen Stufe
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sangiusorba officinalis)
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
7150
Torfmoor-Schlenken (Rhychosporion); wegen seines
kleinflächigen Auftretens ist dieser Typ nicht in der Vegetationskarte enthalten.
7210*
Kalkreiche Sümpfe mit Pflanzenges. aus Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae
7230
Kalkreiche Niedermoore
91D0*
Moorwälder
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