Kärntner Regionalfondsgesetz; Änderung
LGBL_KA_20090127_4Kärntner Regionalfondsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.01.2009
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/2009 2. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Kärntner Regionalfondsgesetz –
K-RegFG, LGBl. Nr. 8/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2006, wird wie folgt geändert:
„(4) Die Förderung der Gestaltung von Stadt- und Ortsräumen obliegt dem Fonds nur insoweit, als die Gemeinden die Kosten für die Gestaltung der Stadt- und Ortsräume tatsächlich zu tragen haben.
(5) Der Fonds hat Maßnahmen nach Abs. 1 in jenen Gemeinden vorrangig zu fördern, in denen die Kategorisierung des Straßen- und Wegenetzes entsprechend den Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 72, in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt worden ist.“
„(6)Als Gestaltung von Stadt- und Ortsräumen im Sinne dieses Gesetzes gilt die Herstellung von Verkehrsflächen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie von Plätzen in Stadt- und Ortskernen, die für die örtliche Gemeinschaft von besonderer Bedeutung sind.“
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingelangte Förderungsanträge sind nach der neuen Rechtslage zu erledigen.
Der Präsident des Landtages:
L o b n i g
Der Landeshauptmann-Stellvertreter:
Ing. R o h r
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