Referatseinteilung
LGBL_KA_20080723_44ReferatseinteilungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.07.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/2008 21. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:
§ 1
Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.
§ 2
Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.
§ 3
Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 2 V des Amtes der Landesregierung.
§ 4
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 9. November 2006, Zahl 1-LAD-Allg-29/4-2006, mit der die Referatseinteilung – K-RE erlassen wird, LGBl. Nr. 67/2006, außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
(Anlage zu § 1)
Verweise in der Anlage auf Aufgabengebiete einzelner Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung sind als Verweise auf die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 58/2006, zu verstehen.
Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER
Innerer Dienst;
Geschäftseinteilung;
Referatseinteilung;
Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung;
Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung;
Bezüge und Pensionen der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates;
LAD-Konferenz;
LH-Konferenz;
Verkehr mit der Verbindungsstelle der Bundesländer;
Verkehr mit dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof;
Repräsentation;
Auszeichnungen und Titel, ausgenommen Feuerwehrehrenzeichen;
Kärntner Landessymbolegesetz;
Informationswesen;
Landespressebüro;
Kärntner Landeszeitung;
Landesstelle für Statistik;
Landes-Bürgerservice;
Dokumentationsstelle für Zeitgeschichte;
Allgemeine Beziehungen zu Ländern und Regionen, einschließlich der Einrichtungen des Landes Kärnten vor Ort;
Verbindungsbüro der Kärntner Landesregierung in BRÜSSEL;
Volksgruppenbüro;
Angelegenheiten der Auslandsösterreicher;
Hochtechnologie und technologische Einrichtungen und Zentren;
Telekommunikation und Telematik;
Personal- und Amtsorganisation;
Amtsinspektion;
Rechtliche Angelegenheiten der Kärntner Verwaltungsakademie;
Fachaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;
Zivilrecht, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fällt;
Sammlungsgesetz;
Familienlastenausgleich;
Datenverarbeitung;
Datenschutz;
Innerbetriebliches Berichtswesen;
Controlling;
Amtsgebäudeverwaltung;
Amtswirtschaftsstelle;
Dienstreisenstelle;
Kraftfahrzeugzentralbetriebsleitung;
Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung;
Kärntner Nothilfswerk;
Bergrettungsdienst;
Schisicherheitsdienst;
Lawinenwarndienst;
Wasserrettung;
Wehrrecht;
Militärische Landesverteidigung hinsichtlich der Verbindung zu den militärischen Stellen;
Wirtschaftliche Landesverteidigung;
Geistige Landesverteidigung;
Zivile Landesverteidigung;
Zivildienstgesetz;
Flüchtlingswesen, ausgenommen finanzielle Angelegenheiten;
Alle Angelegenheiten, die nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;
Wahlen (Allgemeine Vertretungskörper; Europäisches Parlament; Bundespräsident;
Bürgermeister-Direktwahlen; gesetzliche berufliche Vertretungen);
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, ausgenommen Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Wählerevidenz;
Volksabstimmungen;
Volksbegehren;
Volksbefragungen;
Bevölkerungsevidenz;
Registerzählungsgesetz;
Schöffenlisten;
Staatsbürgerschaft;
Personenstandsangelegenheiten;
Hauptwohnsitzgesetz;
Fremdenrecht;
Kultusangelegenheiten;
Bundesverfassung;
Landesverfassung;
Landesgesetzgebung;
Wiederverlautbarungen;
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG;
Staatsverträge gemäß Art. 16 B-VG;
Deregulierung;
Geschäftsordnung der Landesregierung;
Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung;
Begutachtungen (Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Bundes, Entwürfe für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, Normentwürfe im Rahmen der Europäischen Integration, sonstige Normentwürfe);
Notifikationen (Entwürfe technischer Vorschriften im Gesetzesrang, Beihilfen im Gesetzesrang, Umsetzungsmaßnahmen im Gesetzesrang im Rahmen der Europäischen Integration);
Rechtliche Angelegenheiten des E-Government, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 138, 138a, 139, 139a, 140, 142 und 143 B-VG;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern;
Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 144
B-VG;
Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 V des Amtes der Landesregierung fallen;
Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor internationalen Gerichten, soweit Gesetze betroffen sind;
Mitwirkung in sonstigen Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration
und vor internationalen Gerichten;
Redaktion des Landesgesetzblattes;
Redaktion des Kärntner Gemeindeblattes;
Kärntner Landesrechtssammlung;
Amtsbibliothek;
Allgemeine Rechtsangelegenheiten;
Staatsgrenze;
Landesgrenze;
Bezirksgrenzen;
Gerichtssprengelgrenzen;
Auslösung des Konsultationsmechanismus;
Bundesfinanzen;
Landesfinanzen;
Landesvermögen;
Landesbeteiligungen;
Landesvoranschlag;
Landesrechnungsabschluss;
Landeshaftungen;
Zustimmung zu Kreditfreigaben;
Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land nicht gesetzlich oder
rechtsverbindlich verpflichtet ist;
Landesabgaben;
Überwachungsgebühren;
Landes-Kommissionsgebühren;
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds;
HYPO Alpe-Adria-Bank AG;
Kärntner Landesholding;
Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit;
Landesfonds, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallen;
Finanzaufsicht über die Landesanstalten und Landesbetriebe;
Finanzaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;
Finanzaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;
Finanzaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;
Finanzaufsicht über den Kärntner Bodenbeschaffungsfonds;
Finanzaufsicht über den Nationalparkfonds;
Finanzaufsicht über den Tierseuchenfonds;
Finanzaufsicht über den Kindergartenfonds;
Finanzaufsicht über den Familienfonds;
Finanzaufsicht über den Kärntner Regionalfonds;
Finanzaufsicht über den Kärntner Wasserwirtschaftsfonds;
Bevollmächtigung von Vertretern des Landes für Generalversammlungen und Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften;
Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt;
Klubfinanzierungsgesetz;
Parteienförderung;
Presseförderung einschließlich Regierungsmarketing und Medienarbeit;
Unabhängige EU-Finanz- und Systemkontrolle für das Ziel 2 Programm Kärnten 2000 –
2006 bzw. EU-Nachfolgeprogramme;
Zentrales Budget- und Finanzcontrolling;
Bauliche Koordinationsaufgaben zwischen dem Land und der Landesimmobiliengesellschaft
Kärnten GmbH;
Alle finanziellen Angelegenheiten, die nicht mit Angelegenheiten verbunden sind, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallen;
Kultur- und Kunstpflege;
Förderung von Wissenschaft und Kunst;
Stipendienwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung fällt;
Denkmalschutz;
Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen;
Theater- und Konzertwesen;
Filmbewertung;
Kulturaustausch;
Kulturelle Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe;
Redaktion der Kärntner Kultur-Zeitschrift;
Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Landesarchivs;
Fachaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;
Rechtliche Angelegenheiten des Landesmuseums für Kärnten;
Fachaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;
Landesgalerie;
Landesausstellungsbüro;
Landeskonservatorium;
Kärntner Landesmusikschulwerk;
Sekretariat für Brauchtums- und Heimatpflege;
Gewerberecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Betriebsanlagenverfahrens;
Ingenieure und Ziviltechniker;
Wirtschaftstreuhänder;
Rechtliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;
Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;
Veranstaltungswesen;
Totalisateure und Buchmacher;
Glücksspielgesetz;
Privatzimmervermietung;
Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;
Patentrecht;
Kartellrecht;
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;
Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;
Außenhandel;
Devisengesetz;
Mineralrohstoffgesetz;
Rohstofflenkung;
Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;
Eichwesen;
Wäge- und Messanstalten;
Beschussgesetz;
Tanzunterricht;
Marken- und Musterschutz;
Preisrecht;
Konsumentenschutzgesetz;
Produktsicherheitsgesetz.
Im Einvernehmen mit Zweitem Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Reinhart ROHR:
Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz;
Stellenpläne; Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Personalvertretung; Objektivierung;
Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung Buchhaltung des Amtes der Landesregierung fällt), soweit nicht das Einvernehmen mit Landesrat Mag. Dr. Peter KAISER herzustellen ist; Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;
Landeslehrer (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne);
Sonderbedarfszuweisungen;
Buchhaltungs- und Rechnungsdienst;
Fortbildung der Landesbediensteten auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes und der Kontrolle.
Im Einvernehmen mit Landesrat Mag. Dr. Peter KAISER:
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben.
Erster Landeshauptmann-Stellvertreter
Gerhard DÖRFLER
Tourismusservice;
Kärntner Seniorengesetz hinsichtlich der besonderen Seniorenförderung;
Kindergarten- und Hortwesen;
Kindergartenfondsgesetz, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Familienfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Familienförderung;
Von der Jugendwohlfahrt die Bereiche Tagesmütter und Tagesväter sowie
Kindertagesstätten;
Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen; Lärmschutz an diesen Straßen;
Verkehrsplanung einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr (Verkehrsverbund);
Rechtliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes einschließlich der Enteignungen für Eisenbahnen;
Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;
Kraftfahrlinien;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen
Betriebsanlagenverfahren;
Grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr;
Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds;
Straßenverkehrsrecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten des VIII. Teiles des Luftfahrtgesetzes;
Campingwesen;
Rechtliche Angelegenheiten des Vermessungswesens;
Projektierung, Bau und Erhaltung der Bundesstraßen und Landesstraßen sowie der Brücken im Zuge dieser Straßen;
Bau, Erhaltung und Verwaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen;
Autobahnmeistereien;
Straßenbauämter;
Brückenbauhof;
Boden- und Baustoffprüfung;
Fachliche Angelegenheiten des Vermessungswesens.
Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter
Ing. Reinhart ROHR
Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehrehrenzeichen;
Gemeinderecht;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Gemeindeaufsicht, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Aufsicht über die Verwaltungsgemeinschaften;
Wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;
Überprüfung ortspolizeilicher Verordnungen;
Landes-Sicherheitspolizeigesetz;
Kärntner Prostitutionsgesetz;
Wegfreiheit im Berglande;
Grundstücksteilungsgesetz;
Bezüge und Pensionen der Gemeindeorgane;
Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Schulgemeindeverbände sowie der Sprengelärzte;
Dienstrecht der Bediensteten von Gemeindeverbänden, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Gemeindestraßen, Ortschafts- und Verbindungswege;
Gemeindeabgaben einschließlich der Überprüfung von Verordnungen;
Gemeinde-Kommissionsgebühren;
Bedarfszuweisungen;
Strukturmittel für neu entstandene Gemeinden;
Schulbaufonds;
Kärntner Regionalfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Kärntner Gemeindenetz (CNC-Gemeinden);
Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;
Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;
Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Energiewirtschaft;
Energieförderung, ausgenommen in Form der Gewährung von Gewerbekrediten oder im Rahmen der Wohnbauförderung;
Gas- und Elektrizitätswesen;
Starkstromwegerecht;
Ökostromgesetz;
Schifffahrt;
Telekommunikationswegegesetz;
Rohrleitungsgesetz;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;
Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen Zustand der Gewässer;
Kärntner Institut für Seenforschung;
Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;
Fachliche Angelegenheiten der Binnenschifffahrt;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;
Fachliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;
Führung des Wasserbuches;
Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;
Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst;
Hydrographie;
Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;
Landeswasserbauhof;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;
Talsperrenaufsicht;
Fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;
Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht.
Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER:
Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz;
Stellenpläne; Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Personalvertretung; Objektivierung;
Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung Buchhaltung fällt), soweit nicht das Einvernehmen mit Landesrat Mag. Dr. Peter KAISER herzustellen ist; Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;
Landeslehrer (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne);
Sonderbedarfszuweisungen;
Buchhaltungs- und Rechnungsdienst;
Fortbildung der Landesbediensteten auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes und der Kontrolle.
Im Einvernehmen mit Landesrat Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordung und der Gemeindeplanung; Schulstartgeld.
Landesrat Mag. Dr. Peter KAISER
Kärntner Schischulgesetz;
Berg- und Schiführergesetz;
Förderung alpiner Vereinigungen;
Loipen- und Pistengütesiegel;
Sportwesen;
Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;
Fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;
Fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, medizinisch-technische Akademien, Hebammenakademie, Ausbildungskurse für die Sanitätshilfsdienste, ausgenommen die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pflegehilfeausbildung;
Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;
Sanitäre Aufsicht;
Lebensmittelaufsicht, einschließlich der Kontrolle des biologischen Landbaus;
Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit nicht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;
Umweltmedizin;
Patientenanwaltschaft;
Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;
Sachverständigendienst für Medizinprodukte;
Projektmanagement und Organisationsentwicklung der Gesundheitsförderung;
Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;
Kärntner Gesundheitsfonds;
Krankenhaus-Bedarfsplanung;
Institut für Sportmedizin;
Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;
Arbeitnehmerschutz;
Ausländerbeschäftigung;
Mindestlohntarife;
Landarbeitsrecht;
Opferfürsorge;
Heilvorkommen und Kurorte;
Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
Kriegsgräberfürsorge;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung
unterliegende Betriebe;
Lebensmittelrecht;
Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, ausgenommen Wahlen;
Aufsicht über Sozialversicherungsträger;
Aufsicht über die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;
Aufsicht über die Landarbeiterkammer;
Aufsicht über Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;
Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen;
Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Kunst am Bau;
Landesbaupreis;
Normenwesen;
Erstellung technischer Richtlinien;
Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;
Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;
Fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Ombudsstelle für Vergabewesen;
Bau-Bürgerservice.
Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER:
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben.
Landesrat Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH
Fachhochschulen einschließlich der gemeinnützigen Stiftung „Fachhochschule Technikum Kärnten" und andere wissenschaftliche Institutionen;
Kärntner Schulgesetz, ausgenommen Schulbaufonds und die wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;
Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;
Förderung des Pflichtschulwesens;
Förderung der Lehrerfortbildung;
Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;
Landesbildstelle (Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht);
Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
Arbeitnehmerförderung;
Arbeitsmarktförderungsprogramme;
Arbeitsstiftungen;
Lehrlingsförderung;
Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;
Territorialer Beschäftigungspakt;
Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;
Erwachsenenbildung;
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;
Rechtliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Gefahren- und Feuerpolizeiordnung;
Bergwacht;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Nationalparks und Biosphärenparks;
Wohnbauförderung;
Allgemeine Wohnbeihilfe;
Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;
Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;
Stadterneuerung;
Wohnraumbeschaffung;
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;
Miet- und Wohnrecht;
Hausbesorgerrecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Bundestierschutzgesetzes, sofern sie nicht die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;
Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;
Raumordnungskataster;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems KAGIS.
Im Einvernehmen mit zweitem Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Reinhart ROHR:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung; Schulstartgeld.
Landesrätin Maga. Nicole CERNIC
Kärntner Seniorengesetz, ausgenommen die besondere Seniorenförderung;
Jugendförderung, einschließlich Landesjugendreferat;
Schüler- und Studentenheime;
Stipendienwesen für Schüler und Studenten;
Mindestsicherung;
Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und der Tagesväter sowie der Kindertagesstätten;
Jugendschutz einschließlich der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen;
Kärntner Pflegegeldgesetz;
Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;
Rettungswesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung fällt;
Flüchtlingswesen hinsichtlich der Finanzierung;
Rechtliche Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, ausgenommen die
gemeinnützige Stiftung „Fachhochschule Technikum Kärnten";
Kinder- und Jugendanwaltschaft;
Behindertenanwaltschaft;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;
Frauenberatung;
Gleichbehandlungsgesetz für Landesbedienstete;
Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;
Kärntner Heimgesetz;
Opferhilfefonds;
Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;
Sozialplanung;
Sozialbetreuungsberufe;
Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;
Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;
Umweltmanagementgesetz;
Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Emissionszertifikategesetz;
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;
Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden Stoffen;
Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;
Abfalldatenverbund nach dem Abfallwirtschaftsgesetz;
Verzeichnis der für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle Berechtigten;
Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;
Fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Luftgüteüberwachung;
Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;
Klärschlammregister;
Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft;
Biozidproduktegesetz;
Umweltinformationsgesetz;
Umweltberatung;
Ökologische und hygienische Angelegenheiten der Fischerei;
Geologie;
Rohstoff- und Energieforschung;
Sachverständigendienst für Maschinenbau, Kraftfahrwesen, Elektrotechnik und Sicherheitstechnik, ausgenommen Medizinprodukte;
Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;
Fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;
Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;
Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt;
Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;
Beförderung gefährlicher Güter;
Schall- und Schwingungsmessungen;
Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);
Klimastrategie.
Landesrat Dr. Richard Josef MARTINZ
Koordination der Angelegenheiten der EU;
Alpen-Adria-Geschäftsstelle Kärnten;
Entwicklungszusammenarbeit;
Fachliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;
Alminspektor;
Landwirtschaftsförderung, ausgenommen die Energieförderung und an juristische Personen
übertragene Förderungsmaßnahmen;
Aufsicht über juristische Personen hinsichtlich übertragener Förderungsmaßnahmen;
Gemeinsame Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaftsförderung;
Förderung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes;
Landwirtschaftsbericht;
Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Siedlungsfonds;
Landesagrarbauhof;
Fachliche Angelegenheiten der Ent- und Bewässerung (Landeskultureller Wasserbau)
einschließlich der Förderung;
Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz;
Fortbildung der Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;
Beihilfen für Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen;
Landeseigene landwirtschaftliche Schulgüter;
Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;
Agrarhistorisches Museum Ehrental;
Fachliche Angelegenheiten des Forstwesens einschließlich der forstlichen Raumplanung, des forstlichen Umweltschutzes und des Forstaufsichtsdienstes;
Förderungen auf dem Gebiet des Forstwesens einschließlich der Forstaufschließung;
Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;
Fachliche Angelegenheiten des Tierschutzes;
Fachliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Veterinäre Aufsicht über die Schlachttier- und Fleischbeschau;
Fleischuntersuchungsausgleichskasse;
Geschäftsstelle des Tierseuchenfonds;
Fachaufsicht über den Tierseuchenfonds;
Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Ehrental;
Rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;
Rechtliche Angelegenheiten des Forstwesens;
Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Bodenreform (Flurverfassung; Güter- und Seilwege; Wald-,
Weide- und Felddienstbarkeiten; landwirtschaftliches Siedlungswesen);
Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;
Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Bundestierschutzgesetzes, soweit sie die
landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierseuchenfonds;
Grundverkehr;
Kärntner landwirtschaftliches Pflanzenschutzmittelgesetz;
Jagd;
Fischerei, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt;
Landesfischereiinspektor;
Rechtliche Angelegenheiten des Bienenwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Marktordnung und der Lebensmittelbewirtschaftung;
Futtermittelgesetz;
Pflanzenschutzmittelgesetz;
Pflanzenschutzgesetz;
Pflanzgutgesetz;
Qualitätsklassengesetz;
Weingesetz;
Kärntner Weinbaugesetz;
Kulturpflanzenschutzgesetz;
Kärntner Kulturflächenschutzgesetz;
Kärntner Fleischuntersuchungsgebührengesetz;
Rechtliche Angelegenheiten des Buschenschankwesens;
Aufsicht über die Landwirtschaftskammer;
Geschäftsstelle der EU-Programmkoordination.
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