Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung; Änderung
LGBL_KA_20070927_62Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.09.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 62/2007 29. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund der §§ 9, 9a, 29 und 30 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2007, wird verordnet:
Die Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung (K-LSchV), LGBl. Nr. 119/1993, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2007, wird wie folgt geändert:
Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft
I. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B1
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B1
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion222
Deutsch und Kommunikation322
Lebende Fremdsprache Englisch1222
Mathematik21
Informatik1222
Gesundheits- und Ernährungslehre
Allgemeine Hauswirtschaft1
Bewegung und Sport332
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11
Ökologie und Umweltschutz1
Politische Bildung11
Volkskunde und Regionalentwicklung0,51
Rechtskunde1
Wirtschaft und Marketing20,5
Summe201512
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenproduktion1 bis 32 bis 41 bis 3
Nutztierhaltung1 bis 3
Landtechnik und Baukunde1 bis 31 bis 21 bis 2
Pferdehaltung und Zucht1 bis 31 bis 31 bis 3
Veterinärkunde1 bis 21 bis 3
Reit- und Fahrlehre1 bis 21 bis 3
Hauswirtschaft0,5 bis 2
Direktvermarktung1 bis 2
Betriebswirtschaft und Marktlehre1 bis 22 bis 4
Schulautonome Stunden0 bis 30 bis 30 bis 2,5
Summe71011
Praktischer Unterricht1
Pflanzenproduktion0,5 bis 2
Metallbearbeitung1 bis 3
Holzbearbeitung1 bis 3
Pferdehaltung1 bis 30,5 bis 20,5 bis 2
Veterinärkunde0,5 bis 20,5 bis 2
Reiten und Fahren4 bis 84 bis 8
Land- und Forstwirtschaft3 bis 53 bis 5
Betriebswirtschaft und Marktlehre0,5 bis 2
Hauswirtschaft und Kochen0,5 bis 2
Schulautonome Stunden0 bis 20 bis 30 bis 4
Summe101214
Gesamtwochenstundenzahl373737
Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe
Wochenstunden
Unterricht in Kursform3Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde (Erste-Hilfe-Kurs)16
Traktorführerkurs/Theorie602 h Theorie
Traktorführerkurs/Praktischer Unterricht4 h Fahr-
unterricht
je Schüler
Kursunterricht0 bis 1 UW40 bis 2 UW40 bis 4 UW4
Freigegenstände
Schulautonome Stunden0 bis 30 bis 30 bis 2
1 Unterricht in Schülergruppen.
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht: Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.
IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 5
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe
Wochenstunden
Allgemein-Persönlichkeitsbildung
Religion222
Deutsch und Kommunikation322
Lebende Fremdsprache Englisch1222
Mathematik21
Informatik1222
Gesundheits- und Ernährungslehre
Allgemeine Hauswirtschaft1
Bewegung und Sport332
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11
Ökologie und Umweltschutz1
Politische Bildung11
Volkskunde und Regionalentwicklung0,51
Rechtskunde1
Wirtschaft und Marketing20,5
Summe201512
Fachliche Bildung
Fachtheoretische Stunden
Pflanzenproduktion221
Nutztierhaltung2
Landtechnik und Baukunde221,5
Pferdehaltung und Zucht122
Veterinärkunde12
Reit- und Fahrlehre11
Hauswirtschaft0,5
Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe
Wochenstunden
Direktvermarktung1
Betriebswirtschaft und Marktlehre22
Summe71011
Praktischer Unterricht1
Pflanzenproduktion2
Metallbearbeitung2
Holzbearbeitung2
Pferdehaltung und Zucht110,5
Veterinärkunde10,5
Reiten und Fahren1,567
Land- und Forstwirtschaft3,54
Betriebswirtschaft und Marktlehre1
Hauswirtschaft und Kochen1
Kreatives Gestalten10,5
Naturerkundung0,5
Summe101214
Gesamtwochenstundenzahl373737
Unterricht in Kursform3Unterrichtsstunden/Wochen
Lebenskunde (Erste-Hilfe-Kurs)16
Traktorführerkurs/Theorie602 h Theorie
Traktorführerkurs/Praktischer Unterricht4 h Fahr-
unterricht
je Schüler
Kursunterricht1 UW42 UW42 UW4
1 Unterricht in Schülergruppen.
2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).
Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden.
Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.
Begleitlehrer für den Unterricht: Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage B/1
Englisch
Siehe Anlage B/1
Mathematik
Siehe Anlage B/1
Informatik
Siehe Anlage B/1
Gesundheits- und Ernährungslehre
Siehe Anlage B/1
Allgemeine Hauswirtschaft
Siehe Anlage B/1
Bewegung und Sport
Siehe Anlage B/1
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Siehe Anlage B/1
Ökologie und Umweltschutz
Siehe Anlage B/1
Politische Bildung
Siehe Anlage B/1
Volkskunde und Regionalentwicklung
Siehe Anlage B/1
Rechtskunde
Siehe Anlage B/1
Wirtschaft und Marketing
Siehe Anlage B/1
Pflanzenproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Nutzung des Ackers, des Grünlandes und des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anregung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff:
Siehe Anlage B/1
Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung für Pferde
Fruchtfolge: Aufgabe und Erstellung von Fruchtfolgen
Pflanzenschutz: Aufgaben; Bedeutung und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Gute landwirtschaftliche Praxis/KPA/
ÖPUL; biologische Wirtschaftsweise
Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss; Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung;
Sonderformen
Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden; Schaden durch den Menschen
Ernte und Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald mit dem Pferd
Überbetriebliche Zusammenarbeit
Didaktische Grundsätze
Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen.
Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist im Wald sowie in der Landwirtschaft besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen.
Nutztierhaltung
Siehe Anlage B/1
Landtechnik und Baukunde
Siehe Anlage B/1
Pferdehaltung und Zucht
Bildungs- und Lehraufgabe
Über die im Unterrichtsgegenstand Nutztierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus sollen Kenntnisse erworben werden, die eine wirtschaftliche Pferdehaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Pferdehaltung und Pferdezucht ist zu fördern.
Lehrstoff:
Bedeutung der Pferdezucht als Betriebszweig; Ethische Grundsätze; Pferdepflege; Führen eines Pferdes; Vorbereiten für den Transport; Verladen eines Pferdes; Geschichte der österreichischen Pferderassen.
Entwicklungsgeschichte des Pferdes; Rassenlehre; Verhaltensweisen; Haltungsformen; Hufpflege; Ausrüstung eines Pferdes.
Organisation der Pferdezucht; Züchtung; Versteigerung; Vermarktung; Pferdekauf;
Tierschutzgesetz; Versicherungsfragen; Zusatzeinrichtungen; Stallplanung; Fütterung;
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen.
Veterinärkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung; Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten; Grundkenntnisse der Exterieurkunde sind zu vermitteln.
Lehrstoff:
Anatomie, Histologie und Physiologie des Pferdes; Merkmale des gesunden Pferdes; Geburt und Aufzucht; Grundlagen der Exterieurbeurteilung; Krankheitslehre.
Festigung des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Fortpflanzung; Mikrobiologie und Hygiene; Parasitologie; Spezielle Krankheiten; Exterieurkunde; Trainingslehre.
Didaktische Grundsätze
Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl zu achten.
Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.
Reit- und Fahrlehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren sowie die Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.
Lehrstoff:
Reiten: Sattel und Zaumzeugkunde, Vorbereitung des Pferdes, Sitz des Reiters, Hilfegebung durch den Reiter, Grundgangarten, Hufschlagfiguren, Grundlagen der Springausbildung.
Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren, Wagenkunde, Stilkunde; gesetzliche Grundlagen.
Reiten: Ausbildung eines Jungpferdes, Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Dressur und Springausbildung, Geländereiten, Österreichische Turnierordnung.
Fahren: Ausbildung des Fahrpferdes, Turnier fahren, Aufbau eines Dressurviereckes, Ungarischer Fahrstil, Ausbildung eines Pferdes an der Longe; gesetzliche Grundlagen.
Didaktische Grundsätze
Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausbildung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.
Hauswirtschaft
Siehe Anlage B/1
Direktvermarktung
Siehe Anlage B/1
Betriebswirtschaft und Marktlehre
Siehe Anlage B/1
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage B/1
Pflanzenproduktion
Lehrstoff:
Grundlagen des Pflanzenbaues; pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Grundlagen der Düngung.
Metallbearbeitung
Siehe Anlage B/1
Holzbearbeitung
Siehe Anlage B/1
Pferdehaltung
Lehrstoff:
Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und Hygienemaßnahmen.
Pflege: Putzen, Hufpflege, Hufbeschlag, Geschirrpflege; Führen eines Pferdes, Vorbereitung für den Transport, Verladen eines Pferdes.
Veterinärkunde
Lehrstoff:
Veterinärkunde: Beurteilung des gesunden Pferdes, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung, Fortpflanzung.
Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische Rassenkunde, Vorführen. Reiten und Fahren
Lehrstoff:
Reiten und Fahren: Longieren, Frei- und Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges Gespann fahren nach Achenbach; Ungarisch Fahren, Turniervorbereitung, Prüfungsvorbereitung.
Land- und Forstwirtschaft
Lehrstoff:
Pflanzenproduktion:
Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung, Wirtschaftsdüngerbehandlung, Pflanzenschutzmaßnahmen.
Landtechnik:
Wartung, Pflege und Einstellung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte; einfache Reparaturarbeiten; Durchführen von einfachen Arbeiten der KFZ- und Hofelektrik.
Traktorführerkurs:
Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.
Baukunde:
Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen, Gebäuden und Pferdestallungen; Errichtung von einfachen Turniereinrichtungen.
Waldwirtschaft:
Handhabung und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte mit Pferd.
Direktvermarktung:
Schlachten und Zerteilen von Schlachtpferden; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch und Fleischprodukten; Herstellen
sonstiger landwirtschaftlicher Produkte.
Obstbau:
Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege des Obstbaumes; Ernte, Lagerung und Verarbeitung von Obst.
Die angeführten Lehrinhalte sollen schwerpunktmäßig behandelt und sowohl die Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung ausgelegt werden.
Betriebswirtschaft und Marktlehre
Siehe Anlage B/1
Hauswirtschaft und Kochen
Siehe Anlage B/1
Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1"
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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