Fahrverbot für Fahrzeuge über 26 t auf der Draubrücke „Dragositschach–Selkach"
LGBL_KA_20070927_61Fahrverbot für Fahrzeuge über 26 t auf der Draubrücke „Dragositschach–Selkach"Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.09.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 61/2007 29. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
2007, über die Einführung eines Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 26 t Gesamtgewicht auf der Draubrücke „Dragositschach–Selkach", öffentliche Straßenverbindung zwischen dem Ort Dragositschach, Marktgemeinde St. Jakob im Rosental, und dem Ort Selkach, Gemeinde Ludmannsdorf
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung BGBl. I Nr. 152/2006, wird verordnet:
§ 1
Auf der Draubrücke „Dragositschach–Selkach", einer öffentlichen Straßenverbindung zwischen dem Ort Dragositschach, Marktgemeinde St. Jakob im Rosental, und dem Ort Selkach, Gemeinde Ludmannsdorf, wird das Fahren für Fahrzeuge mit über 26 t Gesamtgewicht verboten.
§ 2
Neben der Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Kärnten ist diese Verordnung durch die Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Z 9c StVO 1960 „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 26 t Gesamtgewicht" mit der Gewichtsangabe „26 t" im Verkehrszeichen zu verlautbaren. Die Vorschriftszeichen sind jeweils am Beginn des Brückenobjektes aufzustellen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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