Ermäßigungen der Lehrverpflichtung …
LGBL_KA_20060918_63Ermäßigungen der Lehrverpflichtung …Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.09.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 63/2006 27. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund des § 97 Abs. 3 des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes 1994 in der
geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Die Lehrverpflichtung der Direktoren des Kärntner Landeskonservatoriums und des Kärntner
Landesmusikschulwerkes werden im Ausmaß von je 18 Wochenstunden herabgesetzt.
Die
Lehrverpflichtung des Direktor Stellvertreters des Kärntner
Landeskonservatoriums wird im Ausmaß von vier Wochenstunden herabgesetzt.
§ 2
Für die Bezirksmusikschulleiter werden folgende Ermäßigungen der Lehrverpflichtung
festgesetzt:
§ 3
Für die Ortsmusikschulleiter werden folgende Ermäßigungen der Lehrverpflichtung festgesetzt:
§ 4
Für die Fachabteilungsleiter am Kärntner Landeskonservatorium werden folgende Ermäßigungen der Lehrverpflichtung festgesetzt:
§ 5
Soweit in dieser Verordnung Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.
§ 6
Diese Verordnung tritt mit 11. September 2006 in Kraft.
Die Verordnung über die Ermäßigung der jeweiligen Lehrverpflichtungen für den Direktor
des Landeskonservatoriums, für die Leiter der Landesmusikschulen, für die Fachvorstände,
für die Leiter der Fachabteilungen und für den Leiter des Lehrganges für Instrumental-
(Gesangs)Pädagogik am Kärntner Landeskonservatorium, LGBl. Nr. 62/1991, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/1993, tritt mit 10. September 2006 außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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