Pflege- und Anstaltsgebühren sowie Amubulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten; Änderung
LGBL_KA_20060720_49Pflege- und Anstaltsgebühren sowie Amubulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.07.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 49/2006 17. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Pflege- und Anstaltsgebühren sowie die Ambulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens festgesetzt werden, LGBl. Nr. 105/2005, wird wie folgt geändert:
„(1) Die Gebühr für Begleitpersonen nach § 53 Abs. 2 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 beträgt in der Allgemeinen Klasse ? 17,40. In der Sonderklasse beträgt die Gebühr ? 39,40, für Kinder unter zehn Jahren
? 26,– je Aufenthaltstag. Begleitpersonen von Patienten bis zum dritten vollendeten Lebensjahr sind von der Entrichtung dieser Gebühren befreit."
Artikel II
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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