Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997; Änderung
LGBL_KA_20040728_31Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.07.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 31/2004 17. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 – K-WBFG 1997, LGBl. Nr. 60/1997, idFdG LGBl. Nr. 53/2000, 92/2001 und 10/2002, wird wie folgt geändert:
„(3) Für die Tilgung und Verzinsung von Eigen- oder Fremdmitteln können rückzahlbare Annuitätenzuschüsse gewährt werden. Annuitätenzuschüsse dürfen nur in dem Ausmaß gewährt werden, als die Summe aus dem Förderungsdarlehen und des Eigen- oder Fremdmittelanteils, für den rückzahlbare Annuitätenzuschüsse gewährt werden, die Gesamtbaukosten nicht übersteigt."
„(4a) Ergibt sich in der Entgeltberechnung gemäß Abs. 4 unter Zugrundelegung des valorisierten Eigenanteils und den jährlich tatsächlichen anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen für eingesetzte Eigen- oder Fremdmittel ein Minderbetrag, so ist der Differenzbetrag zur verstärkten Tilgung der aushaftenden Fremd- undEigenmittel zu verwenden."
Der Präsident des Landtages:
DI F r e u n s c h l a g
Der Landesrat:
D ö r f l e r
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