Referatseinteilung
LGBL_KA_20040407_16ReferatseinteilungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.04.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/2004 9. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2
B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:
§ 1
Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.
§ 2
Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.
§ 3
Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 2 V des Amtes der Landesregierung.
§ 4
Mit dem Wirksamwerden dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung, Zahl: 1- LAD-Allg-29/21/01, mit der die Referatseinteilung – K-RE erlassen wird, LGBl. Nr 11/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 39/2002, außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
Anlage (zu § 1)
Verweise in der Anlage auf Aufgabengebiete einzelner Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung sind als Verweise auf die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 64/2001, idF 3/2002, zu verstehen.
Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER
Innerer Dienst;
Geschäftseinteilung;
Referatseinteilung;
Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung;
Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung;
Bezüge und Pensionen der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie des Amtsführenden
Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates;
LAD-Konferenz;
LH-Konferenz;
Verkehr mit der Verbindungsstelle der Bundesländer;
Verkehr mit dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof;
Repräsentation;
Auszeichnungen und Titel, ausgenommen Feuerwehrehrenzeichen;
Kärntner Wappengesetz;
Informationswesen;
Landespressebüro;
Kärntner Landeszeitung;
Landesstelle für Statistik;
Landes-Bürgerservice;
Dokumentationsstelle für Zeitgeschichte;
Allgemeine Beziehungen zu Ländern und Regionen;
Geschäftsstelle für die Koordination des Entwicklungsleitbildes „Zukunft KÄRNTEN";
Volksgruppenbüro;
Angelegenheiten der Auslandsösterreicher;
Fachhochschulen einschließlich der gemeinnützigen Stiftung „Fachhochschule Technikum Kärnten" und
andere wissenschaftliche Institutionen;
Hochtechnologie und technologische Einrichtungen und Zentren;
Telekommunikation und Telematik;
Personal- und Amtsorganisation;
Amtsinspektion;
Rechtliche Angelegenheiten der Kärntner Verwaltungsakademie;
Fachaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;
Zivilrecht, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fällt;
Sammlungsgesetz;
Familienlastenausgleich;
Datenverarbeitung;
Datenschutz;
Innerbetriebliches Berichtswesen;
Controlling;
Amtsgebäudeverwaltung;
Amtswirtschaftsstelle;
Dienstreisenstelle;
Kraftfahrzeugzentralbetriebsleitung;
Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung;
Kärntner Nothilfswerk;
Bergrettungsdienst;
Schisicherheitsdienst;
Lawinenwarndienst;
Wasserrettung;
Wehrrecht;
Militärische Landesverteidigung hinsichtlich der Verbindung zu den militärischen Stellen;
Wirtschaftliche Landesverteidigung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landeshauptmann-Stellvertreter
Ing. Karl PFEIFENBERGER fällt;
Geistige Landesverteidigung;
Zivile Landesverteidigung;
Zivildienstgesetz;
Kärntner Seniorengesetz hinsichtlich der besonderen Seniorenförderung;
Flüchtlingswesen, ausgenommen finanzielle Angelegenheiten;
Alle Angelegenheiten, die nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;
Wahlen (Allgemeine Vertretungskörper; Europäisches Parlament; Bundespräsident; Bürgermeister-Direktwahlen; gesetzliche berufliche Vertretungen);
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, ausgenommen Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Wählerevidenz;
Volksabstimmungen;
Volksbegehren;
Volksbefragungen;
Bevölkerungsevidenz;
Volkszählung;
Schöffenlisten;
Staatsbürgerschaft;
Personenstandsangelegenheiten;
Hauptwohnsitzgesetz;
Fremdengesetz;
Kultusangelegenheiten;
Bundesverfassung;
Landesverfassung;
Landesgesetzgebung;
Wiederverlautbarungen;
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG;
Staatsverträge gemäß Art. 16 B-VG;
Deregulierung;
Geschäftsordnung der Landesregierung;
Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung;
Begutachtungen (Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Bundes, Entwürfe für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, Normentwürfe im Rahmen der Europäischen Integration, sonstige Normentwürfe);
Notifikationen (Entwürfe technischer Vorschriften im Gesetzesrang, Beihilfen im Gesetzesrang, Umsetzungsmaßnahmen im Gesetzesrang im Rahmen der Europäischen Integration);
Rechtliche Angelegenheiten des E-Government, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung 1 fallen;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 138, 138a, 139, 139a, 140, 142 und 143 B-VG;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern;
Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 144 B-VG;
Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fallen;
Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor internationalen Gerichten, soweit Gesetze betroffen sind;
Mitwirkung in sonstigen Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor
internationalen Gerichten;
Staatsgrenze;
Landesgrenze;
Redaktion des Landesgesetzblattes;
Redaktion des Kärntner Gemeindeblattes;
Kärntner Landesrechtssammlung;
Amtsbibliothek;
Allgemeine Rechtsangelegenheiten;
Rechtliche Angelegenheiten der Nationalparks;
Auslösung des Konsultationsmechanismus;
Kultur- und Kunstpflege;
Förderung von Wissenschaft und Kunst;
Denkmalschutz;
Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen;
Theater- und Konzertwesen;
Filmbewertung;
Kulturaustausch;
Kulturelle Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe;
Redaktion der Kärntner Kultur-Zeitschrift;
Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Landesarchivs;
Fachaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;
Rechtliche Angelegenheiten des Landesmuseums für Kärnten;
Fachaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;
Landesgalerie;
Landesausstellungsbüro;
Landeskonservatorium;
Kärntner Landesmusikschulwerk;
Sekretariat für Brauchtums- und Heimatpflege;
Kärntner Schulgesetz, ausgenommen Schulbaufonds und die wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;
Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;
Förderung des Pflichtschulwesens;
Förderung der Lehrerfortbildung;
Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;
Landesbildstelle (Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht);
Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
Arbeitnehmerförderung;
Arbeitsmarktförderungsprogramme;
Arbeitsstiftungen;
Lehrlingsförderung;
Territorialer Beschäftigungspakt;
Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;
Erwachsenenbildung;
Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes;
Fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes und der Nationalparks.
Im Einvernehmen mit Zweitem Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Peter AMBROZY:
Buchhaltungs- und Rechnungsdienst;
Fortbildung der Landesbediensteten auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes und der Kontrolle.
Im Einvernehmen mit Landesrat Ing. Reinhart ROHR:
Schulstartgeld.
Erster Landeshauptmann-Stellvertreter
Ing. Karl PFEIFENBERGER
Tourismusservice;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 11 fallen;
Bergwacht;
Bundesfinanzen;
Landesfinanzen;
Landesvermögen;
Landesbeteiligungen;
Landesvoranschlag;
Landesrechnungsabschluss;
Landeshaftungen;
Zustimmung zu Kreditfreigaben;
Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich
verpflichtet ist;
Landesabgaben;
Überwachungsgebühren;
Landes-Kommissionsgebühren;
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds;
HYPO Alpe-Adria-Bank AG;
Kärntner Landesholding;
Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit;
Landesfonds, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes
der Landesregierung fallen;
Finanzaufsicht über die Landesanstalten und Landesbetriebe;
Finanzaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;
Finanzaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;
Finanzaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;
Finanzaufsicht über den Kärntner Bodenbeschaffungsfonds;
Finanzaufsicht über den Nationalparkfonds;
Finanzaufsicht über den Tierseuchenfonds;
Bevollmächtigung von Vertretern des Landes für Generalversammlungen und Hauptversammlungen von
Kapitalgesellschaften;
Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt;
Klubfinanzierungsgesetz;
Parteienförderung;
Presseförderung;
Unabhängige EU-Finanz- und Systemkontrolle für das Ziel 2 Programm Kärnten 2000 bis 2006 bzw. EU-Nachfolgeprogramme;
Zentrales Budget- und Finanzcontrolling;
Koordinationsaufgaben zwischen dem Land und der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH;
Alle finanziellen Angelegenheiten, die nicht mit Angelegenheiten verbunden sind, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallen;
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Gefahren- und Feuerpolizeiordnung;
Gewerberecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Betriebsanlagenverfahrens;
Ingenieure und Ziviltechniker;
Wirtschaftstreuhänder;
Rechtliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;
Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;
Veranstaltungswesen;
Totalisateure und Buchmacher;
Glücksspielgesetz;
Privatzimmervermietung;
Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;
Patentrecht;
Kartellrecht;
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;
Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;
Außenhandel;
Devisengesetz;
Mineralrohstoffgesetz;
Rohstofflenkung;
Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;
Eichwesen;
Wäge- und Messanstalten;
Beschussgesetz;
Tanzunterricht;
Marken- und Musterschutz;
Preisrecht;
Konsumentenschutzgesetz;
Produktsicherheitsgesetz;
Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;
Raumordnungskataster;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems KAGIS;
Im Einvernehmen mit Zweitem Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Peter AMBROZY:
Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz; Ruhe- und Ver-sorgungsgenüsse;
Personalvertretung; Objektivierung; Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung Buchhaltung fällt);
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;
Landeslehrer (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bewerberevidenz für Landesvertragslehrer, Objektivierungsverfahren von Schulleitern an Pflichtschulen).
Im Einvernehmen mit Landesrat Ing. Reinhart ROHR:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung; Sonderbedarfszuweisungen.
Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Peter AMBROZY
Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehrehrenzeichen;
Kärntner Schischulgesetz;
Berg- und Schiführergesetz;
Förderung alpiner Vereinigungen;
Loipen- und Pistengütesiegel;
Sportwesen;
Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;
Fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;
Fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, medizinisch-technische Akademien, Hebammenakademie, Ausbildungskurse für die Sanitätshilfsdienste, ausgenommen die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pflegehilfeausbildung;
Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;
Sanitäre Aufsicht;
Lebensmittelaufsicht, einschließlich der Kontrolle des biologischen Landbaus;
Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit nicht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;
Umweltmedizin;
Patientenanwaltschaft;
Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;
Sachverständigendienst für Medizinprodukte;
Projektmanagement und Organisationsentwicklung der Gesundheitsförderung;
Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;
Kärntner Krankenanstaltenfonds;
Krankenhaus-Bedarfsplanung;
Institut für Sportmedizin;
Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;
Arbeitnehmerschutz;
Ausländerbeschäftigung;
Mindestlohntarife;
Landarbeitsrecht;
Opferfürsorge;
Heilvorkommen und Kurorte;
Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
Kriegsgräberfürsorge;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;
Lebensmittelrecht;
Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, ausgenommen Wahlen;
Aufsicht über Sozialversicherungsträger;
Aufsicht über die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;
Aufsicht über die Landarbeiterkammer;
Aufsicht über Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;
Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen;
Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Kunst am Bau;
Landesbaupreis;
Normenwesen;
Erstellung technischer Richtlinien;
Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;
Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;
Fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Ombudsstelle für Vergabewesen;
Bau-Bürgerservice.
Im Einvernehmen mit Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Karl PFEIFENBERGER:
Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz; Ruhe- und Ver-sorgungsgenüsse;
Personalvertretung; Objektivierung; Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung Buchhaltung fällt);
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;
Landeslehrer (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bewerberevidenz für Landesvertragslehrer, Objektivierungsverfahren von Schulleitern an Pflichtschulen).
Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER:
Buchhaltungs- und Rechnungsdienst;
Fortbildung der Landesbediensteten auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes und der Kontrolle.
Landesrätin
Mag.a Dr.in Gabriele SCHAUNIG-KANDUT
Kärntner Seniorengesetz, ausgenommen die besondere Seniorenförderung;
Jugendförderung, einschließlich Landesjugendreferat;
Schüler- und Studentenheime;
Stipendienwesen für Schüler und Studenten;
Sozialhilfe;
Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und der Tagesväter sowie der Kindertagesstätten;
Jugendschutz einschließlich der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen;
Kärntner Pflegegeldgesetz;
Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;
Rettungswesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 13 des Amtes
der Landesregierung fällt;
Flüchtlingswesen hinsichtlich der Finanzierung;
Rechtliche Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, ausgenommen die gemeinnützige Stiftung
„Fachhochschule Technikum Kärnten";
Kinder- und Jugendanwaltschaft;
Behindertenanwaltschaft;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;
Frauenberatung;
Gleichbehandlungsgesetz für Landesbedienstete;
Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung
fallenden Gemeindeverbände;
Kärntner Heimgesetz;
Opferhilfefonds;
Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;
Sozialplanung.
Landesrat Gerhard DÖRFLER:
Kindergarten- und Hortwesen;
Kärntner Kindergartenfondsgesetz;
Von der Jugendwohlfahrt die Bereiche Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;
Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen;
Kraftfahrwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 fällt;
Kraftfahrlinien;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen Betriebsanlagenverfahren;
Rechtliche Angelegenheiten der Beförderung gefährlicher Güter, sofern eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig ist, sowie hinsichtlich der Untersagung und Einschränkung der Beförderung gemäß § 17 GGBG;
Grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr;
Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds;
Straßenverkehrsrecht;
Verkehrsplanung einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr;
Rechtliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten des VIII. Teiles des Luftfahrtgesetzes;
Campingwesen;
Rechtliche Angelegenheiten des Vermessungswesens;
Wohnbauförderung;
Allgemeine Wohnbeihilfe;
Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;
Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;
Stadterneuerung;
Wohnraumbeschaffung;
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;
Miet- und Wohnrecht;
Hausbesorgerrecht;
Familienförderung;
Aufsicht über den Familienfonds;
Projektierung, Bau, Erhaltung und Verwaltung von Bundesstraßen und Landesstraßen sowie von Brücken im Zuge dieser Straßen;
Bau, Erhaltung und Verwaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen;
Autobahnmeistereien;
Straßenbauämter;
Brückenbauhof;
Boden- und Baustoffprüfung;
Fachliche Angelegenheiten des Vermessungswesens.
Landesrat Ing. Reinhart ROHR
Gemeinderecht;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Gemeindeaufsicht, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Aufsicht über die Verwaltungsgemeinschaften;
Wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;
Überprüfung ortspolizeilicher Verordnungen;
Gesetz über die Anstandsverletzung und Lärmerregung;
Kärntner Prostitutionsgesetz;
Wegfreiheit im Berglande;
Grundstücksteilungsgesetz;
Bezüge und Pensionen der Gemeindeorgane;
Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Schulgemeindeverbände sowie der Sprengelärzte;
Dienstrecht der Bediensteten von Gemeindeverbänden, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Gemeindestraßen, Ortschafts- und Verbindungswege;
Gemeindeabgaben einschließlich der Überprüfung von Verordnungen;
Gemeinde-Kommissionsgebühren;
Bedarfszuweisungen;
Strukturmittel für neu entstandene Gemeinden;
Schulbaufonds;
Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;
Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft;
Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;
Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;
Umweltmanagementgesetz;
Energiewirtschaft;
Energieförderung, ausgenommen in Form der Gewährung von Gewerbekrediten oder im Rahmen der Wohnbauförderung;
Gas- und Elektrizitätswesen;
Starkstromwegerecht;
Schifffahrt;
Telekommunikationswegegesetz;
Rohrleitungsgesetz;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 8 fallenden Gemeindeverbände;
Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Emmissionszertifikategesetz;
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;
Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und
den ökologischen Zustand der Gewässer;
Kärntner Institut für Seenforschung;
Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden Stoffen;
Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;
Abfalldatenverbund nach dem Abfallwirtschaftsgesetz;
Verzeichnis der für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle Berechtigten;
Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;
Fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Luftgüteüberwachung;
Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;
Klärschlammregister;
Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von Giften in der Landwirtschaft;
Biozidproduktegesetz;
Umweltinformationsgesetz;
Umweltberatung;
Ökologische und hygienische Angelegenheiten der Fischerei;
Geologie;
Rohstoff- und Energieforschung;
Sachverständigendienst für Maschinenbau;
Elektrotechnik;
Kraftfahrzeugwesen;
Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;
Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;
Fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;
Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;
Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Fachliche Angelegenheiten der Binnenschifffahrt;
Kraftfahrwesen, ausgenommen Bewilligungen von Blaulicht und Warnvorrichtungen, Kennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger, Angelegenheiten des VII., XI., XII. und XIII. Abschnittes des Kraftfahrgesetzes sowie rechtliche Angelegenheiten, sofern eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig ist;
Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landesrat Gerhard DÖRFLER fällt;
Beförderung gefährlicher Güter, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landesrat Gerhard DÖRFLER fällt;
Schall- und Schwingungsmessungen;
Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);
Klimastrategie;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasser-wirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;
Wasserwirtschaftliche Planung;
Führung des Wasserbuches;
Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;
Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst;
Hydrographie;
Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;
Landeswasserbauhof;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;
Talsperrenaufsicht;
Fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;
Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht.
Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER:
Schulstartgeld.
Im Einvernehmen mit Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Karl PFEIFENBERGER:
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung; Sonderbedarfszuweisungen.
Landesrat Dr. Richard Josef MARTINZ
Koordination der Angelegenheiten der EU;
Alpen-Adria-Geschäftsstelle Kärnten;
Entwicklungszusammenarbeit;
Fachliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;
Alminspektor;
Landwirtschaftsförderung, ausgenommen die Energieförderung und an juristische Personen übertragene
Förderungsmaßnahmen;
Aufsicht über juristische Personen hinsichtlich übertragener Förderungsmaßnahmen;
Gemeinsame Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaftsförderung;
Förderung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes;
Landwirtschaftsbericht;
Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Siedlungsfonds;
Landesagrarbauhof;
Fachliche Angelegenheiten der Ent- und Bewässerung (Landeskultureller Wasserbau) einschließlich der Förderung;
Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz;
Fortbildung der Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;
Beihilfen für Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen;
Landeseigene landwirtschaftliche Schulgüter;
Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;
Agrarhistorisches Museum Ehrental;
Fachliche Angelegenheiten des Forstwesens einschließlich der forstlichen Raumplanung, des forstlichen
Umweltschutzes und des Forstaufsichtsdienstes;
Förderungen auf dem Gebiet des Forstwesens einschließlich der Forstaufschließung;
Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;
Fachliche Angelegenheiten des Tierschutzes;
Fachliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Veterinäre Aufsicht über die Schlachttier- und Fleischbeschau;
Fleischuntersuchungsausgleichskasse;
Geschäftsstelle des Tierseuchenfonds;
Fachaufsicht über den Tierseuchenfonds;
Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Ehrental;
Rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;
Rechtliche Angelegenheiten des Forstwesens;
Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Bodenreform (Flurverfassung; Güter- und Seilwege; Wald-, Weide- und Felddienstbarkeiten; landwirtschaftliches Siedlungswesen);
Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;
Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes hinsichtlich der landwirtschaftlichen Tierhaltung;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierseuchenfonds;
Kärntner Chemikaliengesetz;
Jagd;
Fischerei, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landesrat Ing. Reinhart ROHR fällt;
Landesfischereiinspektor;
Rechtliche Angelegenheiten des Bienenwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Marktordnung und der Lebensmittelbewirtschaftung;
Futtermittelgesetz;
Pflanzenschutzmittelgesetz;
Pflanzenschutzgesetz;
Pflanzgutgesetz;
Qualitätsklassengesetz;
Weingesetz;
Kulturpflanzenschutzgesetz;
Kärntner Kulturflächenschutzgesetz;
Kärntner Fleischuntersuchungsgebührengesetz;
Rechtliche Angelegenheiten des Buschenschankwesens;
Aufsicht über die Landwirtschaftskammer;
Aufsicht über die Tierärztekammer;
Geschäftsstelle der EU-Programmkoordination.
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