Regelung der Schifffahrt auf Kärntner Seen; Änderung
LGBL_KA_20030610_18Regelung der Schifffahrt auf Kärntner Seen; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.06.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2003 8. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 und § 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2002, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der die Schifffahrt auf Kärntner Seen geregelt wird, LGBl. Nr. 28/2002, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 3 lautet:
"(3) Die Anzahl der Motorfahrzeuge der gewerbsmäßigen Schifffahrt - ausgenommen Vorrangfahrzeuge und solche mit Elektromotoren - wird auf dem Wörthersee mit 48, auf dem Ossiacher See mit 12, auf dem Millstätter See mit 16 und auf dem Weißensee mit 2 begrenzt. Diese sind unter der ersten Ordnungsziffer 1 des amtlichen Kennzeichens registriert."
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.