Schulsprengel der Volksschulen im Bezirk Klagenfurt-Land
LGBL_KA_20030312_7Schulsprengel der Volksschulen im Bezirk Klagenfurt-LandGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.03.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/2003 3. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund der §§ 57 Abs. 1, 2, 3 und 5 sowie 58 Abs. 3 des Kärntner Schulgesetzes, LGBl. Nr. 58/2000, in der Fassung LGBl. Nr. 46/2001, wird verordnet:
§ 1
Der Schulsprengel für die Volksschule Ebenthal mit dem Standort in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten umfasst von der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten das Gebiet, das westlich und nördlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten und Kreuzungspunkt der Feldwege in Höhe Kote 430 beginnt, nun dem nach Priedl führenden Feldweg in südlicher Richtung bis zur L 100 (Miegerer Straße) entlang führt, die L 100 (Miegerer Straße) überquert und weiter in gerader südöstlicher Richtung über den Glanfluss im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Ebenthal/Gradnitz zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Ebenthal/Gurnitz/Radsberg verläuft, von hier in westlicher Richtung den Katastralgemeindegrenzen Ebenthal/Radsberg, Ebenthal/Lipizach und Ebenthal/Radsberg bis zum Schnittpunkt mit der L 101 (Göltschacher Straße) folgt, sodann der L 101 (Göltschacher Straße) in südlicher Richtung bis zur südwest-lichen Grenze der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten entlang zieht.
§ 2
Der Schulsprengel für die Volksschule Gurnitz mit dem Standort in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten umfasst von der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten das Gebiet, das östlich, nördlich und westlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten und Kreuzungspunkt der Feldwege in Höhe Kote 430 beginnt, nun dem nach Priedl führenden Feldweg in südlicher Richtung bis zur L 100 (Miegerer Straße) entlang führt, die L 100 (Miegerer Straße) überquert und weiter in gerader südöstlicher Richtung über den Glanfluss im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Ebenthal/Gradnitz und zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Ebenthal/Gurnitz/Radsberg verläuft, hierauf in gerader östlicher Richtung bis zur Einbindung der L 102 (Thoner Straße) in die L 100 (Miegerer Straße) zieht und anschließend in gerader nordwestlicher Richtung zur Mündung der Glan in die Gurk und östlichen Grenze der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten führt.
§ 3
Der Schulsprengel für die Volksschule Mieger mit dem Standort in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten umfasst von der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten das Gebiet, das östlich und südlich der Linie liegt, die an der nordöstlichen Grenze der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten und Mündung der Glan in die Gurk beginnt, von hier in gerader südöstlicher Richtung zur Einbindung der L 102 (Thoner Straße) in die L 100 (Miegerer Straße) führt, sodann in gerader südwestlicher Richtung zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Gurnitz/Kreuth/Radsberg zieht, hierauf in südöstliche Richtung gerade zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Kreuth/Mieger/Rottenstein gelangt und weiter in westlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenzen Kreuth/Rottenstein und Hinterradsberg/Rottenstein bis zur westlichen Grenze der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten verläuft.
§ 4
Der Schulsprengel für die Volksschule Radsberg mit dem Standort in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten umfasst von der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten das Gebiet:
§ 5
Der Schulsprengel für die Volksschule Feistritz im Rosental mit dem Standort in der Marktgemeinde Feistritz im Rosental umfasst:
§ 6
Der deckungsgleiche Sprengel für die Volksschulen Ferlach (1, 2 und 3) mit dem Standort in der Stadtgemeinde Ferlach umfasst von der Stadtgemeinde Ferlach das Gebiet, das östlich und nordöstlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Stadtgemeinde Ferlach im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Loibltal/Windisch-Bleiberg (Kote 2026 Selenifza) beginnt, nun den Katastralgemeindegrenzen Loibltal/Windisch-Bleiberg in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt dieser Katastralgemeindegrenzen mit der B 91 (Loiblpaß Straße) folgt, jetzt der B 91 (Loiblpaß Straße) talwärts bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Unterloibl/Windisch-Bleiberg entlang verläuft, hierauf in nordwestlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenzen Unterloibl/Windisch Bleiberg, Kirschentheuer/Windisch Bleiberg und Kappel/Windisch Bleiberg bis zur westlichen Grenze der Stadtgemeinde Ferlach zieht.
§ 7
Der Schulsprengel für die Volksschule Windisch-Bleiberg mit dem Standort in der Stadt-gemeinde Ferlach umfasst von der Stadtgemeinde Ferlach das Gebiet, das nordwestlich und südlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Stadtgemeinde Ferlach im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Loibltal/Windisch-Bleiberg (Kote 2026 Selenifza) beginnt, nun den Katastralgemeindegrenzen Loibltal/Windisch-Bleiberg in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt dieser Katastralgemeindegrenzen mit der B 91 (Loiblpaß Straße) folgt, jetzt der B 91 (Loiblpaß Straße) talwärts bis zum Schnittpunkt mit der Katastralgemeindegrenze Unterloibl/Windisch-Bleiberg entlang verläuft, hierauf in nordwestlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenzen Unterloibl/Windisch-Bleiberg, Kirschentheuer/Windisch Bleiberg und Kappel/Windisch-Bleiberg bis zur westlichen Grenze der Stadtgemeinde Ferlach zieht; ausgenommen davon ist die Liegenschaft vlg. Hössl-Ogris (Strugarjach 7), welche zum Schulsprengel für die Volksschule Feistritz im Rosental mit dem Standort in der Marktgemeinde Feistritz im Rosental gehört.
§ 8
Der Schulsprengel für die Volksschule Grafenstein mit dem Standort in der Marktge-meinde Grafenstein umfasst das Gebiet der Marktgemeinde Grafenstein.
§ 9
Der Schulsprengel für die Volksschule Keutschach mit dem Standort in der Gemeinde Keutschach am See umfasst das Gebiet der Gemeinde Keutschach am See.
§ 10
Der Schulsprengel für die Volksschule Köttmannsdorf mit dem Standort in der Gemein-de Köttmannsdorf umfasst das Gebiet der Gemeinde Köttmannsdorf.
§ 11
Der Schulsprengel für die Volksschule Krumpendorf mit dem Standort in der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See umfasst das Gebiet der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See.
§ 12
Der Schulsprengel für die Volksschule Ludmannsdorf mit dem Standort in der Gemeinde Ludmannsdorf umfasst das Gebiet der Gemeinde Ludmannsdorf.
§ 13
Der Schulsprengel für die Volksschule Ottmanach mit dem Standort in der Gemeinde Magdalensberg umfasst das Gebiet der Gemeinde Magdalensberg, das nördlich und westlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Gemeinde Magdalensberg nördlich von Leibnitz bei der Abzweigung des Weges nach Gammersdorf beginnt, nun in gerader östlicher Richtung bis zur Katastralgemeindegrenze Gammersdorf/Timenitz entlang verläuft, hierauf der Katastralgemeindegrenze Gammersdorf/Timenitz bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Freudenberg/Ottmanach/Vellach folgt, von hier in gerader nordöstlicher Richtung zur Brücke der L 86 (Ottmanacher Straße) über den Weißenbach zwischen Eixendorf und Freudenberg führt und weiter gerade nach Norden zur Kote 904 an der östlichen Grenze der Gemeinde Magdalensberg zieht.
§ 14
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Thomas am Zeiselberg mit dem Standort in der Gemeinde Magdalensberg umfasst das Gebiet der Gemeinde Magdalensberg, das südlich und östlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Gemeinde Magdalensberg nördlich von Leibnitz bei der Abzweigung des Weges nach Gammersdorf beginnt, nun in gerader östlicher Richtung bis zur Katastralgemeindegrenze Gammersdorf/Timenitz entlang verläuft, hierauf der Katastralgemeindegrenze Gammersdorf/Timenitz bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Freudenberg/Ottmanach/Vellach folgt, von hier in gerader nordöstlicher Richtung zur Brücke der L 86 (Ottmanacher Straße) über den Weißenbach zwischen Eixendorf und Freudenberg führt und weiter gerade nach Norden zur Kote 904 an der östlichen Grenze der Gemeinde Magdalensberg zieht.
§ 15
Der Schulsprengel für die Volksschule Maria Rain mit dem Standort in der Gemeinde Maria Rain umfasst das Gebiet der Gemeinde Maria Rain.
§ 16
Der Schulsprengel für die Volksschule Karnburg mit dem Standort in der Marktgemeinde Maria Saal umfasst von der Marktgemeinde Maria Saal das Gebiet, das westlich und südlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Marktgemeinde Maria Saal im Schnittpunkt mit der L 72 (Hörzendorfer Straße) beginnt, nun die L 72 (Hörzendorfer Straße) in nördlicher Richtung bis zur Glan entlang führt, sodann der Glan flussaufwärts bis zur Abzweigung des Weges nach Sagrad und seiner Einmündung in die L 72 (Hörzendorfer Straße) entlang zieht, jetzt in gerader nordöstlicher Richtung, östlich der Ortschaft Sagrad, bis zum Abwasserkanal entlang verläuft, hierauf dem Abwasserkanal in westlicher Richtung zur Gabelung des Forstaufschließungsweges Pörtschach am Berg folgt, dann diesem Forstaufschließungsweg in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Kading/Karnburg entlang führt, alsdann den beiden Katastralgemeindegrenzen bis zur nördlichen Grenze der Marktgemeinde Maria Saal folgt.
§ 17
Der Schulsprengel für die Volksschule Maria Saal mit dem Standort in der Gemeinde Maria Saal umfasst von der Marktgemeinde Maria Saal das Gebiet, das östlich und nördlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Marktgemeinde Maria Saal im Schnittpunkt mit der L 72 (Hörzendorfer Straße) beginnt, nun die L 72 (Hörzendorfer Straße) in nördlicher Richtung bis zur Glan entlang führt, sodann der Glan flussaufwärts bis zur Abzweigung des Weges nach Sagrad und seiner Einmündung in die L 72 (Hörzendorfer Straße) entlang zieht, jetzt in gerader nordöstlicher Richtung, östlich der Ortschaft Sagrad, bis zum Abwasserkanal entlang verläuft, hierauf dem Abwasserkanal in westlicher Richtung zur Gabelung des Forstaufschließungsweges Pörtschach am Berg folgt, dann diesem Forstaufschließungsweg in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Kading/Karnburg entlang führt, alsdann den beiden Katastralgemeindegrenzen bis zur nördlichen Grenze der Marktgemeinde Maria Saal folgt.
§ 18
Der Schulsprengel für die Volksschule Moosburg mit dem Standort in der Marktgemeinde Moosburg umfasst von der Marktgemeinde Moosburg das Gebiet, das südlich und westlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Marktgemeinde Moosburg südlich der Ortschaft Seigbichl im Schnittpunkt mit der B 95 (Turracher Straße) beginnt, nun entlang der B 95 (Turracher Straße) in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Moosburg/Seigbichl zieht, von hier in westlicher Richtung der Katastralgemeindegrenze Moosburg/Seigbichl bis zu ihrer scharfen Richtungsänderung nach Westen folgt, sodann in gerader nordwestlicher Richtung zum Schnittpunkt des Rosenauer Baches mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Seigbichl/St. Peter bei Moosburg lenkt, hierauf in gerader westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Gradenegg/Moosburg/St. Peter bei Moosburg führt und anschließend der Katastralgemeindegrenze Gradenegg/St. Peter bei Moosburg in nördlicher Richtung bis zur westlichen Grenze der Marktgemeinde Moosburg entlang verläuft.
§ 19
Der Schulsprengel für die Volksschule Tigring mit dem Standort in der Marktgemeinde Moosburg umfasst von der Marktgemeinde Moosburg das Gebiet, das nördlich und östlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Marktgemeinde Moosburg südlich der Ort-schaft Seigbichl im Schnittpunkt mit der B 95 (Turracher Straße) beginnt, nun entlang derB 95 (Turracher Straße) in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Moosburg/Seigbichl entlang zieht, von hier in westlicher Richtung der Katastralgemeindegrenze Moosburg/Seigbichl bis zu ihrer scharfen Richtungsänderung nach Westen folgt, sodann in gerader nordwestlicher Richtung zum Schnittpunkt des Rosenauer Baches mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Seigbichl/St. Peter bei Moosburg lenkt, hierauf in gerader westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Gradenegg/Moosburg/St. Peter bei Moosburg führt und anschließend der Katastralgemeindegrenze Gradenegg/St. Peter bei Moosburg in nördlicher Richtung bis zur westlichen Grenze der Marktgemeinde Moosburg entlang verläuft.
§ 20
Der Schulsprengel für die Volksschule Poggersdorf mit dem Standort in der Gemeinde Poggersdorf umfasst von der Gemeinde Poggersdorf das Gebiet, das nördlich, südwestlich und westlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Gemeinde Poggersdorf beim Kilometer 15 an der B 70 (Packer Straße) beginnt, nun in nördlicher bzw. nordwestlicher Richtung gerade über die Kote 501 östlich an Goritschach vorbei zur Kote 561 verläuft, von hier in nordwestlicher Richtung über die Kote 533 bis zu einem Punkt ca. 250 m nordöstlich von Oberlinsenberg beim Hammerberg gelangt und weiter in nordöstlicher Richtung bis zur Brücke über die Gurk führt, hierauf der Gurk abwärts bis zur nördlichen Grenze der Gemeinde Poggersdorf folgt.
§ 21
Der Schulsprengel für die Volksschule Wabelsdorf mit dem Standort in der Gemeinde Poggersdorf umfasst von der Gemeinde Poggersdorf das Gebiet, das östlich und nordöstlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Gemeinde Poggersdorf beim Kilometer 15 an der B 70 (Packer Straße) beginnt, nun in nördlicher bzw. nordwestlicher Richtung gerade über die Kote 501 östlich an Goritschach vorbei zur Kote 561 verläuft, von hier in nordwestlicher Richtung über die Kote 533 bis zu einem Punkt ca. 250 m nordöstlich von Oberlinsenberg beim Hammerberg gelangt und weiter in nordöstlicher Richtung bis zur Brücke über die Gurk führt, hierauf der Gurk abwärts bis zur nördlichen Grenze der Gemeinde Poggersdorf folgt.
§ 22
Der Schulsprengel für die Volksschule Pörtschach mit dem Standort in der Gemeinde Pörtschach am Wörther See umfasst:
§ 23
Der Schulsprengel für die Volksschule Reifnitz mit dem Standort in der Gemeinde Maria Wörth umfasst das Gebiet der Gemeinde Maria Wörth.
§ 24
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Margareten im Rosental mit dem Standort in der Gemeinde St. Margareten im Rosental umfasst:
§ 25
Der Schulsprengel für die Volksschule Schiefling mit dem Standort in der Gemeinde Schiefling am See umfasst:
§ 26
Der Schulsprengel für die Volksschule Techelsberg mit dem Standort in der Gemeinde Techelsberg am Wörther See umfasst das Gebiet der Gemeinde Techelsberg am Wörther See mit Ausnahme:
§ 27
Der Schulsprengel für die Volksschule Zell-Pfarre mit dem Standort in der Gemeinde Zell umfasst von der Gemeinde Zell das Gebiet:
Der Schulsprengel für die Expositur Zell-Winkel der Volksschule Zell-Pfarre mit dem Standort in der Gemeinde Zell umfasst von der Gemeinde Zell das Gebiet, das westlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Gemeinde Zell bei der Kote 1998 (Windhöhe) beginnt, nun in gerader nordwestlicher Richtung über den Pischenzasattel (Kote 1392) zum Breitergupf (Toulsti Vrh), Kote 1550, verläuft, von hier in gerader nördlicher Richtung über das Lukankreuz am Güterweg zwischen Zell und Mitterwinkel zum Schnittpunkt des Waidischbaches mit der nördlichen Grenze der Gemeinde Zell verläuft.
§ 29
Die Beschreibung der Schulsprengel (deckungsgleichen Schulsprengel) für die Volksschulen in den Gemeinden des politischen Bezirkes Klagenfurt-Land sind in den Gemeindeämtern, auf deren Gebiet sich die Volksschulsprengel beziehen, und in der in Betracht kommenden Volksschule zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
§ 30
Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten außer Kraft:
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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