Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung; Änderung
LGBL_KA_20020109_3Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.01.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/2002 2. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Gemäß § 2 Abs. 1, 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, sowie gemäß Art. 44 Abs. 2 und 3 K-LVG wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung (K-GEA), LGBl. Nr. 64/2001, wird wie folgt geändert:
durch die Wortfolge "Abteilung 7 Wirtschaftsrecht und Infrastruktur Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen;
Kraftfahrwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 fällt;
Kraftfahrlinien;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen;
Rechtliche Angelegenheiten der Beförderung gefährlicher Güter, sofern eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig ist, sowie hinsichtlich der Untersagung und Einschränkung der Beförderung gemäß § 17 GGBG;
Grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr;
Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds;
Straßenverkehrsrecht;
Verkehrsplanung einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr;
Rechtliche Angelegenheiten der Eisenbahnen einschließlich der Seilbahnen und Sessellifte;
Rechtliche Angelegenheiten der Schlepplifte;
Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten
des VIII. Teiles des Luftfahrtgesetzes;
Campingwesen;
Gefahren- und Feuerpolizeiordnung;
Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;
Wasserrecht im Zusammenhang mit Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen, ausgenommen Abwasserentsorgung für Siedlungsgebiete und Wasserversorgung für Siedlungsgebiete, Materialgewinnungen im Grundwasserbereich (Nassbaggerungen), Vorhaben im Hochwasserabflussbereich und Wasserkraftanlagen;
Gewerberecht einschließlich der Aufzugsprüfer;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung
unterliegender Betriebe;
Ingenieure und Ziviltechniker;
Wirtschaftstreuhänder;
Rechtliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;
Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;
Veranstaltungswesen;
Totalisateure und Buchmacher;
Glücksspielgesetz;
Privatzimmervermietung;
Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;
Patentrecht;
Kartellrecht;
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;
Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;
Außenhandel;
Devisengesetz;
Mineralrohstoffgesetz;
Rohstofflenkung;
Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;
Eichwesen;
Wäge- und Messanstalten;
Beschussgesetz;
Tanzunterricht;
Marken- und Musterschutz;
Preisrecht;
Konsumentenschutzgesetz;
Produktsicherheitsgesetz;
Rechtliche Angelegenheiten des Vermessungswesens."
ersetzt.
durch die Wortfolge "Abteilung 8 Umweltschutzrecht
Wasserrecht, ausgenommen Abgaben und die Führung des Wasserbuches sowie Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen, sofern diese nicht der Abwasserentsorgung für Siedlungsgebiete oder der Wasserversorgung für Siedlungsgebiete dienen oder Materialgewinnungen im Grundwasserbereich (Nassbaggerungen) oder Vorhaben im Hochwasserabflussbereich oder Wasserkraftanlagen betreffen;
Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;
Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;
Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;
Rechtliche Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes;
Energiewirtschaft;
Energieförderung, ausgenommen in Form der Gewährung von Gewerbekrediten oder im Rahmen der Wohnbauförderung;
Gas- und Elektrizitätswesen;
Starkstromwegerecht;
Schifffahrt;
Telekommunikationswegegesetz;
Rohrleitungsgesetz;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung fallenden
Gemeindeverbände;
Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung."
ersetzt.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
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