Verordnung über die Beförderung von Tieren, Änderung
LGBL_KA_20020102_2Verordnung über die Beförderung von Tieren, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.01.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 2/2002 1. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund des § 11 Abs. 1 Z 2 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/1998, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom 7. Dezember 1955, LGBl. Nr. 35, über die Beförderung von Tieren, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 24/1984, wird wie folgt geändert:
„(1) Die von den Parteien für die tierärztliche Untersuchung bei der Ein- und Ausladung untersuchungspflichtiger Tiersendungen beim Eisenbahnverkehr, Kraftfahrzeug- und Luftfahrzeugverkehr vor der Untersuchung zu entrichtenden Gebühren betragen je Stück:
„(2) Für eine Tiersendung, bei der die im Absatz 1 vorgesehene Gebühr weniger als 5,09 Euro beträgt, ist eine Mindestgebühr in der Höhe von 5,09 Euro zu entrichten."
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
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